Fahrschule : Darf der Fahrlehrer ...?
...den Fahrschüler zu Verkehrverstößen auffordern um festzustellen ob der Fahrschüler sich an die erlernten Verkehrsregelung hält oder nicht ? Etwa nächste links falsch in die Einbahnstraße ?
5 Antworten
Er darf nicht sagen "biege nach rechts in den Krokusweg ein", wenn die StVO das Einfahren in den Krokusweg verbietet.
Er darf aber sagen "biege bei der nächsten Möglichkeit rechts ab"... der Krokusweg ist halt keine Möglichkeit und damit nicht gemeint.
nein, er darf niemals sagen, "fahr mal innerorts 80" oder "biege da vorne rechts gegen die Einbahnstrasse ein".
Normal ist aber: "die nächstmögliche rechts abbiegen". Und das heißt eben nicht gegen die Einbahnstraße, sondern eine später.
m.f.G.
anwesende
ich kenne es eigentlich so das gesagt wird die nächstmögliche rechts oder links
Und der Fahrschüler muss selbst entscheiden ob es möglich ist
Wenn der Fahrschüler dann die falsche Aktion ausführt, muss der Fahrlehrer theoretisch trotzdem eingreifen.
Es geht hier auch darum, wenn der Fahrlehrer das entsprechend zulässt.
Er kann sagen das man links abbiegen soll ob wohl man es nicht darf, man muss aber ihm auch sagen nein man darf da nicht reinfahren weil z.B. nur Anlieger Frei dort steht.