Fahrrad verliehen und dann gestohlen, was tun?
Mein verliehendes Fahrrad wurde in einer Nacht, vor der Haustür des Entleihers entwendet. Das Fahrrad stand dort wohl weder geschützt noch angeschlossen.
Leider sind jeglichen Unterlagen zu diesem Fahrrad beim Entleiher (da dieser das Fahrrad mal registrieren lassen wollte), der zurzeit weder die Unterlagen findet noch irgendwie zu erreichen ist.
Da ich keine Unterlagen bis auf 3 Fotos habe kann ich das Fahrrad nicht als gestohlen melden.
Zudem hatten wir mündlich vereinbart, wenn er hast Fahrrad “verliert“ gibt er mir ein ausgemachten Betrag. Da der Entleiher verschwunden ist und auch nicht ordentlich antwortet, hat sich das auch gegessen.
Zum Entleiher dies war der Mitbewohner meines Freunds und auch noch sein Bruder.... er erreicht ihn leider auch nicht.
Was kann ich tun ?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Du hast dein Fahrrad verliehen und kannst erwarten, ein gleichwertiges vom Entleiher zurück zu bekommen.
Wenn dieser es nicht gesichert hat, ist er eben schadensersatzpflichtig
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Bei der Polizei als Diebstahl melden
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
um den Diebstahl anzuzeigen brauchst Du keine Unterlagen. Die Fotos sollten reichen, damit die Polizei weiß was sie sucht.
Gleichzeitig hast Du natürlich Anspruch aus dem Leihvertrag, das Du das Fahrrad in dem Zustand (oder eben den ausgemachten finanziellen Gegenwert) den das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entleihe hatte. Sollte das Fahrrad dann später wieder auftauchen gehört es dem Entleiher sogfern er Dir bis dahin den Gegenwert erstattet hat.
Die Durchsetzung dürfte allerdings schwierig werden, solange die Person nicht aufzufinden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn du es nicht beweisen kannst kriegst du es auch vor Gericht nicht durch.
Grundsätzlich hättest du aber schon einen Schadensersatzanspruch oder einen Anspruch auf die Pauschale.
Das beste wäre wohl mit dem Entleiher versuchen in Kontakt zu kommen. Ansonsten zeugen finden die die leihe bezeugen können
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Valnar25/1569863502093_nmmslarge__0_0_161_160_26cde01518f1cd9b4cbe9ac6ea2333c3.jpg?v=1569863502000)
Wenn der Dieb nicht gefunden wird, kannst du von dem nichts kriegen.
Wenn der Entleiher nicht gefunden wird, kannst du von dem nichts kriegen.
Also kriegst du wohl nichts.