Fahrrad verliehen und dann gestohlen, was tun?

5 Antworten

Du hast dein Fahrrad verliehen und kannst erwarten, ein gleichwertiges vom Entleiher zurück zu bekommen.

Wenn dieser es nicht gesichert hat, ist er eben schadensersatzpflichtig

Bei der Polizei als Diebstahl melden

um den Diebstahl anzuzeigen brauchst Du keine Unterlagen. Die Fotos sollten reichen, damit die Polizei weiß was sie sucht.

Gleichzeitig hast Du natürlich Anspruch aus dem Leihvertrag, das Du das Fahrrad in dem Zustand (oder eben den ausgemachten finanziellen Gegenwert) den das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entleihe hatte. Sollte das Fahrrad dann später wieder auftauchen gehört es dem Entleiher sogfern er Dir bis dahin den Gegenwert erstattet hat.

Die Durchsetzung dürfte allerdings schwierig werden, solange die Person nicht aufzufinden ist.

wenn du es nicht beweisen kannst kriegst du es auch vor Gericht nicht durch.

Grundsätzlich hättest du aber schon einen Schadensersatzanspruch oder einen Anspruch auf die Pauschale.

Das beste wäre wohl mit dem Entleiher versuchen in Kontakt zu kommen. Ansonsten zeugen finden die die leihe bezeugen können

Wenn der Dieb nicht gefunden wird, kannst du von dem nichts kriegen.

Wenn der Entleiher nicht gefunden wird, kannst du von dem nichts kriegen.

Also kriegst du wohl nichts.