um den Diebstahl anzuzeigen brauchst Du keine Unterlagen. Die Fotos sollten reichen, damit die Polizei weiß was sie sucht.

Gleichzeitig hast Du natürlich Anspruch aus dem Leihvertrag, das Du das Fahrrad in dem Zustand (oder eben den ausgemachten finanziellen Gegenwert) den das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entleihe hatte. Sollte das Fahrrad dann später wieder auftauchen gehört es dem Entleiher sogfern er Dir bis dahin den Gegenwert erstattet hat.

Die Durchsetzung dürfte allerdings schwierig werden, solange die Person nicht aufzufinden ist.

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