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Antwort
Wende Dich dazu einfach an die zuständige Prüfkommision per Mail , Post oder Telefon .
Eine nachträgliche "Krankschreibung" ( gelber Zettel / AU ) ist ohnehin nur unter ganz bestimmten Ausnahmeregelungen und selbst da nur kurzen Rückwirkungsfristen möglich .
Wenn Du allerdings seinerzeit bereits "AU" ( mit Schein ) auf der Arbeit warst , müßtest Du Dich mal an Deine Krankenkasse zwecks Bestätigung der AU wenden .