Fahrprüfer?
Mein Sohn hatte heute seine Fahrprüfung alles war gut als sie zurück zum TÜV waren war ein Fußgänger der auf sein Handy schaute mein Sohn hatte noch 20 meter zum Fußgänger hat leicht abgebremst weil der Fußgänger schon an der Bordsteinkante war mein Sohn hat den Fußgänger vorbei gelassen da sagte der Prüfer rechts ran fahren sie ben nicht bestanden angeblich wegen Verkehrsbehinderung der anderen Fahrer obwohl die noch weiter hinter waren ist sowas gerechtfertigt ????
2 Antworten
...ja, das wird gerechtfertigt gewesen sein, sonst hätte der Prüfer nicht so gehandelt. Geg# mal davon aus, dass der kein Interesse daran hat, jemanden "extra" durchfallen zu lassen....davon hat er keinen Euro mehr in der Tasche, aber evtl. einen Haufen Ärger, wenn sich darüber beschwert wird. Und auch der Fahrlehrer hätte sicher ein Veto eingelegt, wenn es nicht gerechtfertigt war. Vielleicht war es kleinlich...wer von uns kann das beurteilen....aber sicher nicht aus Bosheit. Viel Glück beim nächsten mal für Deinen Sohn!
Ich kann mir ehrlich gesagt nur einen Grund vorstellen. Dein Sohn sieht den Fußgänger, bremst an und lässt ihn passieren. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden.
Wahrscheinlich ist jedoch, dass dein Sohn vor dem abbremsen nicht in den Rückspiegel gesehen hat.
Das ist zwar, insbesondere in einer Prüfungssituation nachvollziehbar, aber leider nicht korrekt.
Natürlich kann es sich nicht um Behinderung anderer handeln, wenn man Rücksicht auf einen Fußgänger nimmt.
Es wäre auch verständlich, dass dein Sohn die Sache etwas anders sieht. Hätte dein Sohn den Fußgänger ignoriert, hätte der Fahrlehrer auf die Bremse getreten. Damit wäre die Prüfun auch zu Ende gewesen.
Was hat denn der Fahrlehrer deines Sohnes zur Entscheidung des Prüfers gesagt?
in meiner Beschreibung hatte ich doch erwähnt das obwohl die anderen noch weit hinten waren damit meinte ich die anderen Autofahrer hinter ihn der Fahrprüfer sagte zu meinem Sohn das wäre nicht sein Problem und er hätte weiter fahren sollen
Ich habe gelesen und verstanden, was du erwähnt hast.
Ich habe auch nicht in Abrede gestellt, dass nachfolgende Fahrzeuge weit hinter deinem Sohn waren.
Allerdings fällt niemand durch die Prüfung, weil er Rücksicht auf einen schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger) nimmt.
Die Behauptung:
der Fahrprüfer sagte zu meinem Sohn das wäre nicht sein Problem und er hätte weiter fahren sollen
ist doch wirklich lächerlich, oder?
Fahraufgabenkatalog der praktischen Fahrerlaubnisprüfung
Was wird vom Bewerber in Bezug auf die unterschiedlichen Beobachtungskategorien erwartet?
"Der Bewerber beobachtet die anderen - insbesondere schwächeren - Verkehrsteilnehmer (z. B. Fußgänger, Kinder, Radfahrer). Zugleich beobachtet der Bewerber den nachfolgenden Verkehr über die Spiegel."
https://www.fahrschule-rausch.de/fileadmin/downloads/Fahraufgabenkatalog_Klasse_B.pdf
Die Prüfung nicht zu bestehen, ist kein Weltuntergang. Dann macht sie halt noch mal und fertig.
Allerdings sollte dein Sohn akzeptieren, wenn er Fehler macht. Es zwar sehr viel bequemer, immer einen anderen verantwortlich zu machen, als sich einzugestehen, etwas falsch gemacht zu haben.
Ich bin auch sicher, dass der Fahrlehrer deinem Sohn erklärt hat, was nicht korrekt war.
Der Fahraufgabenkatalog hat über 80 Seiten. Den kannst du dir einmal ansehen.
Ich bin gespannt, ob du dann immer noch der Meinung bist, dass ein Fahranfänger das alles drauf hat und nur der böse Prüfer Schuld sein kann.
Kann die Entscheidunf des Fahrhprüfers angefochten werden?
Das Verwaltungsgericht München (Urteil vom 07.08.2001 - M 6b K 00.3352) hat entschieden:
Geh' sollte es heißen!