Fahrlehrer und deren Führerschein
Hallo,
mir bzw. uns geistert da eine Frage im Kopf rum:
Was passiert, wenn ein Fahrlehrer seinen Führerschein verliert (Grund spielt keine Rolle)? Darf er dann in dieser Zeit noch Fahrstunden geben?
Wir haben mit mehreren Leuten schon hitzige Debatten geführt, jedoch kein Ergebniss bekommen.
Danke für hilfreiche Antworten, Muli
12 Antworten
Da ich selbst -fahrlehrerin bin, denke ich diese Frage beantworten zu können. Sobald der Fahrlehrer seine Fahrerlaubnis verliert, darf er weder praktischen noch theoretischen Unterricht geben. Es verhält sich auch so, dass wenn sich der Fahrleher auch nur einen Punkt in Flensburg einfängt er an der Führerscheinstelle antanzen muss und dazu Stellung abgeben muss, warum IHM sowas passieren kann. Vorbildfunktion usw. Es liegt dann im Ermessen des Stelle den Fahrlehrer mit einer Ermahnung davon kommen zu lassen oder ob ihm das Amt für eine Zeitlang die Fahrlehrerlaubnis sperrt. Darf dann also nur noch privat rumfahren aber nicht mehr schulen solange die Spere verhängt ist. Zur Frage warum ein FL alle Führerscheinklassen braucht auch wenn er nur Kl BE unterrichten will, wird davon ausgegangen, dass man sich mit der Problematik der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer nur einfühlen kann wenn man diese FZG auch selber fahren kann. Für jede einzelne Führerscheinklasse muss der FL auch einen eigenen Fahrlehrerschein machen.
Danke für die sehr ausführliche und verständliche Antwort.
LG Muli
Nein darf er nicht, denn im "Fahrlehrergesetz" stehen die Vorausstzungen zum Erhalt der Lizenz (unter §2) und unter §8 steht dass bei nachträglichem Nichterfüllen einer der Bedinungen die Lizenz entzogen wird. Eine der Bedinungen ist -man ahnt es- dass man den Führerschein aller Klassen braucht (mit kleinen Ausnahmen für Klasse D)
Link dazu: http://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg/BJNR013360969.html
Es wurde ja nicht die Sinnfrage gestellt sondern nach der gesetzlichen Regelung. Seit wann machen alle Gesetze Sinn?!
Auch Fahrlehrer müssen sich an Regeln halten. tun sie dies jedoch nicht, müssen sie mit den gleichen KOnsequenzen rechnen, wie jeder andere auch.
Er fährt ja nicht selbst, sondern sitzt ja auf dem Beifahrersitz.
ja aber wenn er doch seinen führerschein verliert, ist doch logisch, das keiner in dem auto sitzt der einen hat. also geht das schonmal gar nicht.!
@maultier: du hast wohl noch nie ein fahrschulauto von innen gesehen? der beifahrer hat alle pedale, wie der fahrer auch. und bei einer schwierigen situation muß er auch mal ans lenkrad greifen. somit führt auch der fsl das fahrzeug! ohne führerschein darf er das aber nicht.
Darf er natürlich nicht.
Der darf noch nicht mal Punkte haben, sonst ist seine Fahrlehrerlizenz weg!
So streng ist das? Obwohl es letztlich richtig ist, so von wegen Vorbild und so.
Danke für die Antwort.
Meine Meinung dazu: Einem Fahrlehrer, dem die Fahrerlaubnis (aus welchem Grund auch immer) entzogen wird, sollte auch die Fahrlehrer-Lizenz dauerhaft entzogen werden. Denn man verliert seine Fahrerlaubnis ja nicht ohne Grund - schon gar nicht in einem solchen Beruf. Da wägen die Richter schon sehr genau ab, ob sie nicht beide Augen zudrücken können, weil seine berufliche Existenz auf dem Spiel steht. Entziehen sie ihm die Fahrerlaubnis trotzdem, besagt das aus meiner Sicht, dass der auf gar keinen Fall als Ausbilder geeignet ist. Denn gerade ER sollte ja wohl eine Vorbildfunktion aufweisen und wissen wie man seine Fahrerlaubnis NICHT VERLIERT (und sich auch dementsprechend verhalten!!).
Wozu braucht er alle Klassen, wenn er diese gar nicht unterrichtet?? Also z.B. Führerschein für Motorrad, wenn er nur LKW lehrt??? Macht das Sinn??