Fahrkarte nachweis trotzdem strafe?

6 Antworten

Da gestern Feiertag war geht das auch heute noch - aber denke an die Öffnungszeiten, heute Abend ist die Chance vorbei; und ganz kostenlos ist das trotzdem nicht, es fällt noch immer ein Bearbeitungsentgelt von 7 € an.

Du hättest es bis gestern Nachzeigen müssen, da der Tag der Kontrolle mit dazu zählt bei der Berechnung der Frist.

Tag der Kontrolle letzen Dienstag (1. Tag), Mittwoch (2. Tag), ..., Sonntag (6. Tag), Montag (7. Tag).

Wenn du es erst heute vorzeigen wirst, ist es vollkommen egal, um welche Uhrzeit du es tust. Es ist so oder so bereits zu spät.


HugoHustensaft  07.06.2022, 08:42

Was sagt das BGB dazu? Fällt der letzte Tag einer Frist auf einen arbeitsfreien Tag, so verlängert sich die Frist auf den nächstfolgenden Werktag - es ist also sehr wohl noch heute möglich.

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Mungukun  07.06.2022, 09:24
@HugoHustensaft

Das BGB greift aber hier nicht. Immerhin geht es um eine Kulanzregelung des RMV. Der RMV wäre auch berechtigt, direkt das erhöhte Beförderungsentgelt zu verlangen.

Beim RMV heißt es wörtlich:

Wer seine persönliche, nicht übertragbare Zeitkarte (darunter zählen zum Beispiel persönliche Jahreskarten, Fahrkarten für spezielle Personengruppen) vergessen hat, muss lediglich 7,00 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Der Nachweis muss innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) bei dem Verkehrsunternehmen erbracht werden, bei dem das erhöhte Beförderungsentgelt bezahlt werden muss.

Quelle: https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/infos-regeln/tarifinformationen/fahren-ohne-fahrkarte

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HugoHustensaft  07.06.2022, 09:27
@Mungukun

Selbstverständlich gilt das BGB, weil es sich um einen privatrechtlichen Beförderungsvertrag handelt.

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Mungukun  07.06.2022, 09:31
@HugoHustensaft

Und nach diesem Beförderungsvertrag ist der RMV ab dem erwischt werden berechtigt sofort das erhöhte Beförderungsentgelt zu verlangen.

Diese Nachzeigen Regelung ist eine Kulanzregelung und damit nicht mehr Teil des Beförderungsvertrags. Die Pflicht ein Ticket bei der Fahrt vorzuweisen aus dem Vertrag, hat der FS nicht erfüllt.

Die Grundlage für die Kulanz habe ich die oben zitiert und sogar fett gedruckt, dass nach dieser Grundlage Feiertage mit dazu zählen.

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HugoHustensaft  07.06.2022, 09:34
@Mungukun

Es ist eben keine Kulanz mehr, da man es selbst in die Beförderungsbedingungen geschrieben hat. Zudem wäre es ohne diese - vermeintliche - Kulanz auch nicht verhältnismäßig, jedes Gericht würde die Forderung als unbegründet zurückweisen. Letztlich reden wir hier über AGBs und die dürfen nicht zu Lasten des Verbrauchers von gesetzlichen Regelungen abweichen.

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Mungukun  07.06.2022, 09:35
@HugoHustensaft
da man es selbst in die Beförderungsbedingungen geschrieben hat.

Und was genau hat man in diese Beförderungsbedingungen geschrieben für die Frist zum Nachzeigen der Karte? Ich zitiere nochmal:

Der Nachweis muss innerhalb von 7 Tagen ab Überprüfungsdatum (der Ausstellungstag gilt als der erste Tag, Wochenende und Feiertage zählen mit) bei dem Verkehrsunternehmen erbracht werden

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HugoHustensaft  07.06.2022, 09:37
@Mungukun

Und ich wiederhole gerne: Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ähnlichen Konstrukten (die Beförderungsbedingungen fallen darunter), die von gesetzlichen Regelungen zu Lasten des Verbrauchers abweichen, sind unwirksam.

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Mungukun  07.06.2022, 09:41
@HugoHustensaft
die von gesetzlichen Regelungen zu Lasten des Verbrauchers abweichen, sind unwirksam.

Sie weichen aber nicht zu Lasten des Verbrauchers der gesetzlichen Regelung ab.

Nach der gesetzlichen Regelung ist der Verkehrsverbund berechtigt, sofort bei Antreffen ohne gültigen Fahrausweis, das erhöhte Beförderungsentgelt zu verlangen. Der Fahrgast begeht in dieser juristischen Sekunde eine Pflichtverletzung aus dem Beförderungsvertrag und obendrein eventuell sogar eine Straftat nach § 265a StGB.

Hier ist eine Sonderregelung zu Gunsten des Verbrauchers geschaffen worden. Die Bedingungen dieser Regelung zu Gunsten darf der Verkehrsverbund selbst festlegen. Und der hat festgelegt, dass bei dieser Kulanz Feiertage in die Frist zählen.

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HugoHustensaft  07.06.2022, 09:44
@Mungukun

Unfug! Der § 265a liegt hier eindeutig nicht vor, da die Leistung ja nicht erschlichen werden soll - eine vergessene Fahrkarte ist eben keine Leistungserschleichung, im Gegenteil, die Leistung ist ja bezahlt.

Und die Sonderregelung ist, wie bereits erwähnt, eine Notwendigkeit, weil ohne dies die Verhältnismäßigkeit - ein Grundversorger ist daran trotz Privatrechtlichkeit gebunden - nicht gewahrt wäre.

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Mungukun  07.06.2022, 10:04
@HugoHustensaft

Die Bedeutung des Wortes "eventuell" kennst du?

Und die Sonderregelung ist, wie bereits erwähnt, eine Notwendigkeit, weil ohne dies die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wäre.

Dann zeig mir Mal eine rechtliche Quelle für diese Behauptung, dass eine solche Frist gegeben werden müsse.

Mit dem Eingehen des Beförderungsvertrags akzeptiert der Fahrgast das erhöhte Beförderungsentgelt von 60€, wenn er ohne gültigen Fahrschein erwischt wird. Der Beförderungsvertrag schreibt vor, dass das Ticket während der gesamten Fahrt vorzeigbare sein muss. Diese Pflicht wurde seitens des Fahrgastes nicht erfüllt. In dieser juristischen Sekunde greift der Schadensersatz, der jedoch durch das erhöhte Beförderungsentgelt abgegolten wird.

Dieses erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich zu Gunsten des Fahrgastes auf 7€, wenn innerhalb der Bedingungen gem. des Verbandes das Ticket nachgereicht wird. Nach diesen Bedingungen zählen nun Mal Feiertage ausdrücklich mit zu der Frist.

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xyz911  07.06.2022, 12:57
@Mungukun

Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Kulanzregelung, sondern um eine Verpflichtung des Verkehrsunternehmens nach §5 EVO.

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Mungukun  07.06.2022, 13:14
@xyz911

Dann ist es ja eindeutig, dass § 5 EVO als Lex Specialis das BGB hier aussticht und damit die Frist des FS gestern am Pfingstmontag geendet hat.

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Mdlena162 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 14:32
@HugoHustensaft

Ich musste die 60€ nicht zahlen ich war pünktlich alles gut :)

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HugoHustensaft  07.06.2022, 14:41
@Mungukun

Falsch - § 5 EVO legt die 7 € fest und spricht übrigens von einer Woche, die Fristberechnung richtet sich weiterhin nach dem BGB; was der RMV da individuell regeln will stimmt nicht mit der Rechtslage überein.

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Mdlena162 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 14:29

Ich musste schonmal 60€ zahlen diesmal klappte aber alles ich wurde nicht dienstag kontrolliert

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Normalerweise wird vom Tag ausgegangen und nicht von der Uhrzeit. Ganz genau wissen wirst du es aber erst, wenn du sie heute vorzeigst.

Geh auf jeden Fall hin, das klappt schon.


Mdlena162 
Beitragsersteller
 07.06.2022, 14:33

Ja hat geklappt, danke :) War doch noch pünktlich

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Das ist auch heute, das heute geht bis 23:59, dann ist morgen


Mungukun  07.06.2022, 09:25

Nein weil heute der 8. Tag der Ausstellung ist. (Letzten Dienstag 1. Tag bis Montag 7. Tag)

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