Fahren nur mit prüfbescheinigung?

4 Antworten

Das mitführen der Fahrerlaubnis ist Pflicht. Das müsste also wenigstens eine vorläufige sein. Eine Prüfbescheinigung von der Praktischen Prüfung ist keine Fahrerlaubnis. Wenn auch keine ausgestellt wurde ist es Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis und damit wirst du direkt wieder für den Straßenverkehr gespeert.

Mach das lieber nicht.

lass mich raten? du bist noch keine 18 und hast B bestanden. du hast eine Prüfungsbescheinigung erhalten. Damit kannst mit 18 aufs Amt gehen und dir deinen FS abholen.

fährst du vorher - Straftat, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

kein BF17 !!


Vbbbbbbbb 
Fragesteller
 29.07.2021, 08:34

moin, habe den A1 gemacht und bin mittlerweile 17(auch zur Zeit der Prüfung). Ich denke ich habe ihn noch nicht ausgestellt bekommen da den Antrag zusammengestellt habe mit klasse b und diese noch nicht abgeschlossen

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peterobm  29.07.2021, 08:38
@Vbbbbbbbb

auch da NEIN, es steht dir aber frei, dir für den A1 am Amt einen Führerschein ausstellen zu lassen. Dir wurde noch kein Führerschein erteilt. NUR diese Prüfungsbescheinigung.

Die Ausstellung kostet dich wieder Geld, und ob sich das für paar Tage lohnt? must du wissen.

ab 18 wäre auch der A2 machbar gewesen!

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Nein, die Fahrerlaubnis hast du noch nicht. Dazu benötigst du entweder die Fahrberechtigung oder den Führerschein selbst. Wenn du nur mit der Prüfbescheinigung fährst, riskierst du eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gilt die Prüfbescheinigung als Fahrerlaubnis. Allerdings musst du trotzdem deinen Führerschein ausstellen lassen denn die Prüfbescheinigung gilt nur maximal 3 Wochen wenn ich mich richtig erinnere... in der Zeit sollte dein Führerschein in der Post sein.