Fahren ohne Führerschein?
Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage ich bin 2011 oder 2012 ich weiß es nicht mehr genau ohne Führerschein gefahren 1 mal mitten in der Nacht nur 2 Straßen weiter. Ich habe nur gemacht weil Hochwasser auf dem Weg war und ich das Auto nur in Sicherheit bringen wollte gut dumme Idee. Ich wurde natürlich direkt von der Polizei kontrolliert habe dann gesagt das ich keine Führerschein habe die haben meine Personalien genommen. Aber seit dem ist nicht mehr passiert kein Brief keine Strafe einfach nicht. Ich verstehe es zwar nicht aber so ist es halt für nicht ja gut. Aber jetzt will ich denn Führerschein endlich mal machen könnte das ein Problem geben. Oder hat die Polizei vielleicht noch Kenntnis davon das mal was war aber nie beanzeigt wurde oder ist das alles verjährt. Und keine weiß mehr was davon
Danke für ihre Hilfe
4 Antworten
Du bist nicht ohne Führerschein, sondern ohne Fahrerlaubnis gefahren. Das ist ein großer Unterschied.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass nach so langer Zeit noch etwas kommt.
Anders als mit dem ÖPNV schwarzfahren, ist das Autofahren ohne Fahrerlaubnis keine Starftat sondern eine Ordnungswiedrigkeit und wird sich deshalb nicht auf deine Fahrausbildung auswirken.
Achtung , die Antwort ist nicht korrekt, denn ich habe es mit dem Fahren ohne Führerschein verwechselt, siehe weitere Erklärungen unten.
JA, du hast recht, ich wollte meine Anwort gerade korrigieren, denn ich habe es verwechselt mit dem Fahren ohne Führerschein. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist hingegen eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird.
Hier eine Erklärung zu den Unterschieden:
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-fuehrerschein/
In Deutschland verjährt das Fahren ohne Fahrerlaubnis in der Regel nach drei Jahren. Da der Vorfall bereits mehr als zehn Jahre zurückliegt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Tat verjährt ist und keine weiteren rechtlichen Konsequenzen mehr zu erwarten sind.
Das wird wohl keine Probleme darstellen.
Du wurdest wohl niemals angezeigt.
lg
Nein, diese Aussage stimmt nicht. Das Autofahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Dies gilt sowohl für Personen, die nie eine Fahrerlaubnis besessen haben, als auch für diejenigen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder die ein Fahrverbot haben.
Im Gegensatz dazu ist das Fahren ohne Führerschein (also das Dokument) lediglich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet.