Fahren ohne Führerschein zum zweiten Mal, wie sieht die Strafe aus?
Polizei war gerade beim Nachbarn
Die Nachbarin ist Türkin, aber in D geboren. Ihr Freund ist Türke. Sie kauft das Auto, er fährt. Aber er hat keinen deutschen Führerschein, sondern einen türkischen. Die Polizei hatte ihn kontrolliert, er fuhr " ohne Führerschein ", weil er schon mehr als 180 Tage in D war. Er bekam eine Strafe. Jetzt ist er zum 2. Mal erwischt worden.
Frage: was passiert jetzt, immerhin ist er Türke, der wird doch nicht bestraft, oder ?
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der bekommt auch hier einen Eintrag ins Zentralregister und wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Fehlende deutsche Staatsbürgerschaft ist kein Freifahrtschein.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wolpertinger/1444744031_nmmslarge.jpg?v=1444744031000)
Warum sollte er nicht bestraft werden?
Auch als Türke hat er sich in Deutschland an die deutschen Gesetze zu halten.
Tut er das nicht, wird das sanktioniert.
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Es gilt für ihn das gleiche Strafmaß wie für jeden, der ohne gültige Fahrerlaubnis fährt:
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Realistisch Geldstrafe so vllt 90 Tagessätze oder eine geringe Bewährungsstrafe 3-4 Monate
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Die Staatsangehörigkeit gilt wenn man mehr als 6 Monate im Jahr in einem bestimmten land lebt unabhängig vom Herkunftsland. Er ist per Gesetz deutscher Bürger.
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Per Gesetz. Lesen muss gelernt sein. Seine Straftaten werden in diesem Kontext als Bürgerkriminalität geandet.
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Lesen muss gelernt sein
Schreiben aber auch 😉😎
Er ist per Gesetz deutscher Bürger.
Das ist falsch.
Zutreffend ist, dass in Deutschland deutsche Gesetze gelten.
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Junge hast du keine hobbys das überstimmt auch noch mit meiner aussage ein oh man menschen gibts die sollte es nicht geben
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GutenTag2003/1588519744538_nmmslarge__0_0_330_331_af4ab91c989f18c51a60e2a994fb233a.jpg?v=1588519745000)
Junge hast du keine hobbys
Doch, eines ist die Staatsbürgerschaft 😂😉😎
das überstimmt auch noch mit meiner aussage
keinesfalls.
Na dann kann man ja alle Einbürgerungsanträge / -ersuchen als erledigt betrachten und die Deutschen Personalausweise ausstellen und aushändigen.