Führerscheinentzugs nach Blutabnahme?
Guten Tag zusammen,
ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und musste mit auf die Wache und mir wurde dort Blut abgenommen.
Natürlich von einem Arzt.
Im Blut wird mit Sicherheit THC enthalten sein.
Womit kann ich jetzt rechnen ?
Mein Führerschein habe ich noch.
Lg
3 Antworten
Google "Bußgeldkatalog Führerschein Cannabis"
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Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
Das Führen einen Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis/THC stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Konsum von Cannabis vor der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug ist im Grunde vergleichbar mit Alkohol am Steuer. Dem Konsumenten von THC droht im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ein hohes Bußgeld (in der Regel ab 500,00 € aufwärts), Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Die (Regel-)Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen sich wie folgt dar:
- Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Zweiter Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Dritter Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde
Vergessen wird häufig, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen kann, und zwar unabhängig vom Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Dies ist letztlich aber von der Konzentration des Wirkstoffs THC und seiner Abbauprodukte (TCH-Carbonsäurewerten THC-COOH) im Blut abhängig. Hierbei ist zu unterscheiden, ob erstmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger THC-Konsum vorliegt, denn danach bestimmen sich die Sanktionen der Fahrerlaubnisbehörde.
Ab einem THCCOOH-Wert von 150 ng/ml Blutserum wird in der Rechtsprechung von regelmäßigem Cannabis-Konsum ausgegangen. Ab einem Wert von 75 ng/ml Blutserum spricht man in der Regel von gelegentlichem Cannabis-Konsum. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch den klassischen Drogentest (Urin, Blut, Haare) zur Feststellung welche Art des THC-Konsums vorliegt. Danach kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden oder im schlimmsten Fall droht der Fahrerlaubnisentzug. Im Zuge dessen können auch Abstinenznachweise gefordert werden.
Wenn das Laborergebnis über einem zulässigen Grenzwert liegt (wie der bei Marihuana usw. ist, weiß ich nicht), erhältst Du Post von der Führerscheinstelle mit der Aufforderung, den Führerschein innerhalb einer gesetzten Frist abzugeben.
1 Monat mit Meldung an die Führerscheistelle.
Da steht überall nur 1 Monat Fahrverbot.
stimmt das so ?