Fahren ohne Führerschein?

Manu41957  11.07.2023, 21:50

oder versuchen zu flüchten?

Wie willst du mit 45km/h vor der Polizei flüchten?

Juliandenner 
Beitragsersteller
 12.07.2023, 13:00

Naja mit 60 km/h und dann irgendwo in einen Wald (wohne auf dem Land)

Manu41957  12.07.2023, 13:04

Du weißt aber schon das du mit dem Führerschein nur 45 fahren darfst

Juliandenner 
Beitragsersteller
 26.07.2023, 23:18

Bei Simson gibts Sonderregeln bis 60 legal

3 Antworten

Was wäre dann die Strafe dafür?

Fahren ohne Fahrerlaubnis.... §21 Abs. 1 StVG KANN dir eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten einbringen.(Ab einer Strafe von 90 Tagessätzen giltst du als vorbestraft!)
Dass du für die Erlangung einer Fahrerlaubnis eine Sperre bekommst, ist ja bereits gesagt worden.

Und wenn du bei einer solchen Fahrt auch noch in einen Unfall verwickelt wirst, solltest du ein gutes Geldpolster auf dem Konto liegen haben, denn die Versicherung wird sich richtig quer stellen und Kasko-Versicherung werden sich weigern für Schäden aufzukommen. Selbst wenn du den Unfall nicht selbst verursacht hast, wirst du mindestens eine Teilschuld bekommen und zur Kasse gebeten.

Ob sich das lohnt?

ich mache gerade meinen Führerschein

Dann tu das und lass den Schwachsinn mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sein.

Jedoch möchte ich jetzt schon Moped fahren

.... ???

Moped gehört in die Fahrerlaubnisklassen A und die sind nicht in der Klasse B enthalten! Entweder hast du also schon eine Erlaubnis (AM, A1 A2, A) oder musst diese zusätzlich zu deiner Klasse B machen.


migebuff  11.07.2023, 22:22
§21 Abs. 1 StVG KANN dir eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen...

Bis 360 Tagessätze. §40 StGB:

(1) Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze.

§21 Abs 1 StVG bestimmt nichts anderes, somit gilt das Höchstmaß. Beim Versuch nach Abs 2 wären es dann 180 Tagessätze, da dort so bestimmt.

Moped gehört in die Fahrerlaubnisklassen A und die sind nicht in der Klasse B enthalten!

In Klasse B ist Klasse AM enthalten, welche für ein "Moped" ausreicht, §6 Abs 3 FeV:

(3) Außerdem berechtigt
4. die Fahrerlaubnis der Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L,
0
Ist es sinnvoller anzuhalten und zuzugehen….

Es ist sinnvoll nicht ohne Fahrerlaubnis zu fahren, alles andere ist nicht sinnvoll 🤷‍♂️

Alles saudumme Ideen...wirst du erwischt ist dein Führerschein in weiter ferne