Fälschlicher weise wurden die Klassen BE, C1E und CE mit in meinen Führerschein eingetragen

9 Antworten

Alt 3, da sind diese Fahrzeuge eingeschlossen. Was nicht bedeutet, dass du diese Fahrzeuge auch beherrscht.

Wenn Dir die Klasse CE erteilt wurde ist das ok , geht zu lasten der Zulassungstelle, Du mußt diesem ja nicht nutzen und wenn Du 50 bist ist er eh weg wenn Du ihm nicht verlängern läßt. Aber bist Du sicher dass Du CE erhalten hast und nicht nur CE 79 , denn CE ist LKW mit Anhänger , aber CE 79 ist nur der volle 3 er weil er nicht bis 12 t ging sondern Zugmaschine mit Einachsanhänger bis max 18, 5 t was CE 79 ist und nicht CE , als sehe bitte mal die Rückseite an ansonsten wurde Dir CE voll erteilt was auch ok , hat ja die Behörde getan und Du Nicht selbst eingetragen.

Du hast die alte Klasse 3 gemacht. Dazu gehörte einiges mehr als heute bei Klasse B. Beim Umtausch wegen Namensänderung hast du natürlich den neuen Kartenführerschein bekommen mit den neuen Klassen. Und dort wurde genau das eingetragen, was du auch mit dem alten Klasse 3 hättest fahren dürfen.
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Der heutige Führerschein Klasse B bezieht sich auf einen PKW mit max 3,5t. Für größere Anhänger mußt du sogar das E dazu extra machen.
Mit deinem alten Führerschein Klasse 3 durftest du bis 7,5t fahren und das auch noch zusätzlich Anhänger. Damit du das gleiche wie früher fahren kannst, hast du nun neben B (bis 3,5t) auch C1 bekommen (bis 7,5t) und bei beiden auch automatisch das E dabei. Soweit ist das alles korrekt.
Früher durftest du mit Klasse 3 sogar eine Kombination fahren mit 7,5t LKW und einem einachsigen Anhänger, bei der du insgesamt bis auf 18,25t gekommen wärst. Das ist in der heutigen Klasse C1E nicht enthalten, man darf es dir aber auch nicht wegnehmen. Heute ist das in der Klasse CE drin. Da du aber keinen großen LKW-Führerschein hast, bekommst du die Klasse CE auf diesen einen Fall beschränkt. Wenn du auf der Rückseite schaust, dann steht da bei CE die Erklärung CE79 und dabei etwas von max 18,25t L<=3 ... Das ist so korrekt.
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Diese CE79 verlierst du aber mit dem 50. Geburtstag, es sei denn, du läßt es verlängern. C1E wir heute auch immer nur für 5 Jahre gemacht, aber bei dir gilt das noch lebenslang.
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Es hat also alles seine Richtigkeit, damit du alles weiterhin fahren darfst, was du früher mit Klasse 3 auch fahren durftest (auch wenn dir das evtl nicht ganz bewußt war, was du da fahren durftest).


Mirzapur 
Fragesteller
 03.09.2010, 20:12

Vielen Dank ! Super erklaert, dann weiss ich jetzt das alles so korrekt ist. Dann melde ich mein Auto am besten wieder in Deutschland an und umgehe die italienische Bürokratie.

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Schlauerfuchs  09.05.2012, 00:50
@Mirzapur

Die Hotline der EU anrufen 00800 67891011 die hilft auch der Ital. Schlaftablette in die Gänge.

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Sei doch froh Mensch. Das fällt nie jemandem auf. Behalte es und freue dich.


JoeyJones  03.09.2010, 18:57

Und wenn einer fragt, dann erzählst du die echte Geschichte und sagst, dass du es nicht gemerkt hast.

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Mirzapur 
Fragesteller
 03.09.2010, 19:07

ja im prinzip schon nur hier in Italien benötige ich eine Zusatzbescheinigung und mit diesen optionen ist es komplizierter sie zu bekommen, das sind ja LKW Klassen

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Franticek  03.09.2010, 19:49
@Mirzapur

CE ist zwar LKW, aber bei dir ist es die eng begrenzte Möglichkeit CE79 und nicht die komplette vollwertige Klasse CE.
C1E ist das, was in Klasse 3 immer scdhon drin war, weil aber heute B nur bis 3,5t geht, muß das auf dem Kartenführerschein extra mit aufgeführt werden. Es hat schon alles so seine Ordnung.

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Das ist schon richtig.

Mit dem alten Führerschein Klasse 3 darfst Du das fahren, was jetzt mit den Buchstaben abgedeckt wird.


Mirzapur 
Fragesteller
 03.09.2010, 19:11

eigentlich sind ja die Klassen C1E und CE nur gueltig wenn die Klasse C gemacht wurde und die ist ja nicht dabei.

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cat64k  24.10.2013, 10:45
@Mirzapur

der kommentar von Mirzapur ist unsinn!

für die Klasse C1E ist keine Führerscheinklasse C erforderlich!

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