Fachwirt zwingend in einem Industrieunternehmen?

1 Antwort

Wenn du den geprüften Industriefachwirt i. S. d. Paragraphen 53 BBiG und der entsprechenden Verordnung dazu, dann bedarf man als Zugangsvoraussetzung für den Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" eine einjährige Berufspraxis, die im kaufmännischen oder Verwaltungen Bereich angesiedelt sind und dabei Bezüge zum angestrebten Abschluss des geprüften Industriefachwirts aufweisen (Paragraph 2 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 IndFachwirtPrV).

Das heißt es muss nicht zwingend in einem Industriebetrieb sein. Der Betrieb muss aber Tätigkeiten vorweisen, die du ausüben hattest, die im Bezug zum Abschluss stehen.