Extrem niedriges Ausbildungsgehalt?

7 Antworten

Ja, ist Abzocke.

Die bekommen schon wenig, aber immerhin:

Dann bekommst du als Friseur in deinem ersten Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro brutto im Monat. Im zweiten Jahr bekommst du mindestens 690 Euro und im dritten Jahr steigt deine Ausbildungsvergütung auf mindestens 790 Euro brutto im Monat an.

Ihr würde ihr ganz klar sagen, sie soll ihr mindestens die 585 geben und auch rückwirkend oder es rappelt.

Eigentlich würde ich da aufhören und sie direkt verklagen.

Das kann schon sein, Frisör ist sowieso schon ein schlecht bezalter Job da wird es in der Ausbildung nicht anders sein. Zumal man im besonderen im ersten Lehrjahr auch nicht am Kunden arbeitet.

Ich hab hier was dazu gefunden:

https://www.azubiyo.de/berufe/friseur/gehalt/?gclid=Cj0KCQjwgYSTBhDKARIsAB8KuksqTav1iFUiWweX4WKMzxREZLjMIFM8UIXRAwIZZkJQkePYdWAZvbQaAuuTEALw_wcB

  • im 1. Ausbildungsjahr: 524 Euro

Was beim Azubi alles weggeht weiß ich nicht genau aber 524 sind natürlich Brutto und ist auch nur ein Durchschnittswert.

Gewöhnt euch auch immer an bei Gehältern über Brutto zu reden was Sie netto hat bringt wenig zum Vergleich.


emesvau  21.04.2022, 14:03

Da die Freundin im 1. Lehrjahr ist, muss sie mind. 550,- € brutto verdienen. Es gibt mittlerweile einen Mindestlohn für Auszubildende.

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Osterkarnigel  21.04.2022, 14:33
@emesvau

Dann kann man das ja ohne Probleme durchboxen und anrbingen oder sich am besten gleich nen neuen Betrieb suchen.,

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Osterkarnigel  21.04.2022, 14:34
@emesvau

Problem ist aber wir wissen gar nichts waren die 260 Euro eventuell für den ersten Monat in dem Sie später angefangen hat? Hat sie au irgend eimem grund abzügeß steht ja nur das netto gehalt in der frage

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emesvau  21.04.2022, 14:35
@Osterkarnigel

Ausbildungsbeginn ist immer zum 01. eines Monats.

50% Abzüge in der Ausbildung? Glaubst du doch selber nicht.

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Osterkarnigel  21.04.2022, 14:43
@emesvau

Nein nicht immer gibt auch Nachzügler oder wechsler oder Betriebsferien was auch immer.

Nein finde auch extrem aber eventuell zum Beispiel Arbeitskleidung oder sowas das mit dem Gehalt vergolten wird. Essen in der Kantine was auch immer.

Ich sag ja nicht das das so sein muss und sicher sollte man sich da drum kümmern aber man nicht immer gleich davon ausgehen das was falsch ist ohne das man alle infos hat.

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In diesem Bereich verdient man auch nach der Lehrzeit sehr wenig.

Entweder man sucht sich einen anderen Beruf oder man lebt damit.

Allerdings ist m.W der Mindestlohn der Lehrlinge im 1. Jahr bei 585 Euro.

Da soll sie sich in der IHK beraten lassen und mit der Chefin reden

Hallo Sophia240305,

ab Ausbildungsbeginn im Jahr 2021 gilt ein gesetzliche Mindestvergütung von Auszubildenden (brutto):

  • Erstes Ausbildungsjahr: 550 Euro
  • Zweites Ausbildungsjahr: 649 Euro (18 Prozent mehr als im ersten Jahr)
  • Drittes Ausbildungsjahr: 742,50 Euro (35 Prozent mehr als im zweiten Jahr)
  • Viertes Ausbildungsjahr: 770 Euro (40 Prozent mehr als im dritten Jahr)

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung