Ex verlangt Geld zurück?

13 Antworten

Gib es ihm zurück, wenn Du es hast. Dann hast Du Ruhe. Wenn nicht, so lass es auf Dich zukommen. Du hast ja eh keine andere Wahl.

Merkwürdige Beziehung übrigens, in der man Geld gegeneinander aufrechnet und ohne Verträge finanzielle Forderungen stellt.


Katze666123 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 08:10

Ich kann die Summe jetzt nicht aufbringen. Wenn dann könnte ich es nur in kleinen Raten abbezahlen.

Ich habe in der Beziehung auch viel Geld liegen gelassen für Umzug etc kann ich das jetzt bei ihm auch ein fordern? Das wäre doch fast das selbe oder nicht. Ich meine sowas nennt sich Lehrgeld...

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YManO830  11.11.2022, 05:26
@Katze666123

Weißt du in deinem Alter immer noch nicht was "Geschenkt" heißt? Traurig! Spar dir den Anwalt...und gib endlich Ruhe.

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Er hat das Geld geschenkt, also kann er es eigentlich nicht zurück verlangen. Besonders wenn du seinetwegen den Job verloren hast und es deshalb vorher abgemacht war das er dich finanziell unterstützt. Und da es nichts schriftliches gibt und es schon lange her ist, hat er Pech gehabt.

Ausnahme ist, meines Wissens nach, wenn es eine extrem hohe Summe war, die seine Verhältnisse eigentlich weit übersteigt und ihn in enorme Probleme stürzt. Aber ich bezweifle stark das man so ein Argument noch bringen könnte.


Katze666123 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 08:22

Nein er hat genug Geld. Er Verdient nicht schlecht und hat viele Bausparverträge etc pp die voll sind. Also an Geld mangelt es ihm nicht. Es handelt sich um ca 2.000€ die er mit damals geschenkt hat. Einmal 1.000€ und einen Monat drauf nochmal 1.000€.

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Loka95  16.03.2021, 08:50
@Katze666123

Dann hat er wohl keine Handhabe es zurück zu verlangen. Zumal ein Anwalt sich da eh nicht lohnt.

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Omnia777  11.06.2024, 17:34

Blödsinn, er kann und hier muss bewiesen werden, dass es eine Schenkung war.

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Loka95  11.06.2024, 17:35
@Omnia777

Nein. Lässt sich auch selten beweisen, ein Vertrag jedoch schon.

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Wenn man in einer Beziehung lebt dann ist es normal dass man sich gegenseitig finanziell unterstützt;

Du hast auch wegen der Beziehung deine Arbeit verloren;

Nein er hat rechtlich gesehen keine Chance dieses Geld wieder zurück zu verlangen;

Er hat es dir damals nicht geliegen oderso; er hat s dir eindach so gegeben

Das Konto von mir wo er es überweisen hat gibt es nicht mehr. Man könnte es nur noch bei ihm nach sehen das er mir Geld überweisen hat.

Das kannst Du auch auf Deinen eigenen Kontoauszügen sehen.

Wie ist da die rechtliche Lage? Er sagte damals er will es nicht zurück haben. Und jetzt drei Jahre später will er es zurück haben.

Faktisch hat er es Dir geschenkt wenn er damals gesagt hat er möchte es nicht zurück. Aber wenn er auf das Geld klagen würde, sähen Deine Chancen schlecht aus. Er kann ja nachweisen, dass er es Dir überwiesen hat und Deine Argumentation, er hätte es Dir geschenkt wäre nicht sehr glaubwürdig wenn er nicht unbedingt reich ist. Er müsste nur sagen: "Warum in aller Welt hätte ich es ihr schenken sollen?" - Schon wird der Richter Dich anschauen und diese Frage an Dich weitergeben. Da müsstest Du Dir schon gehörig was einfallen lassen.


VanLorry  16.03.2021, 08:17

Die Argumentation zu dem "Warum?" hat die FS doch gegeben und klingt plausibel.

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Katze666123 
Beitragsersteller
 16.03.2021, 08:26

Das Konto von mir gibt es nicht mehr, da ich in einen anderen Landkreis gezogen bin. Ich habe davon auch keine Kontoauszüge mehr.

Also kann ich jetzt auch her gehen und sagen ich will von ihm Geld zurück? Ich habe den kompletten Umzug gezahlt, habe die Farbe und Renovierung Dinge bezahlt. Ich habe für ihn meine Familie und Heimat zurück gelassen. Kann ich das jetzt auch in Rechnung stellen und sagen hey, gibt mir mein Geld zurück? Wohl kaum oder? Ich sehe es als Lehrgeld an, dumm gelaufen aber wenn man liebt ist man blind. So wie er es auch war. Denn jetzt fordert er sein Geld zurück. Ich nicht weil es mir egal ist, wir sind getrennt und ich will meine Ruhe.

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Krawallbotz  16.03.2021, 08:48
@Katze666123
Ich habe davon auch keine Kontoauszüge mehr.

Das ist kein Problem- Banken müssen die Kontobewegungen 10 Jahre lang speichern. du kannst dir also jederzeit die betreffenden Kontoauszüge schicken lassen.

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Da die Zahlung seinerzeit über Konten abgewickelt wurde, ist sie in jedem Fall nachweisbar.

Grundsätzlich gilt: Geschenkt ist geschenkt.

Das Problem für dich ist, dass du diese Schenkung im Zweifelsfall beweisen müsstest.

Im Klartext: Wenn er vor Gericht geht und behauptet, er hätte es dir nicht geschenkt, sondern nur geliehen, hast du ein Problem.


Krawallbotz  16.03.2021, 08:44

Dann hätte er diese Leihe im Verwendungszweck angeben müssen, dann wäre die Sache klar.

Aber wenn er einfach nur eine Überweisung getätigt hat, ohne Verwendungszweck ohne einen anderen Hinweis, passiert gar nichts.

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Interesierter  16.03.2021, 08:54
@Krawallbotz

Da liegst du nunmal falsch. Die Beweislast für die Schenkung liegt bei der FS. Den Beweis kann sie wahrscheinlich nicht führen.

Vor Gericht stünden die beiden Aussagen gegeneinander.

Natürlich stellt sich die Frage, ob er wirklich vor Gericht eine Falschaussage machen würde, was strafbar ist.

In der Position der FS würde ich mal schauen, ob es aus der Zeit noch Beweise gibt. Selbst ein Chatverlauf auf WA wäre hilfreich.

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WalterMatern  21.12.2021, 21:01
@Interesierter

Eine Zahlung ist nachweisbar, okay.

Damit steht erstmal Aussage gegen Aussage,

Warum muss die FS etwas beweisen?

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Interesierter  21.12.2021, 21:34
@WalterMatern

Ohne sonstige Beweise gibt es keine Rechtsgrundlage dafür, dass das Eigentum an dem Geld übertragen wurde. Folglich ist es nach wie vor seins und er hat das Recht, es zurück zu fordern.

Sie kann dieser Forderung nur entgegen treten, wenn sie in irgendeiner Weise ihre Behauptung der Schenkung beweisen kann.

Die Beweislast liegt bei ihr.

Aussage gegen Aussage ist hier nicht richtig.

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