Ex Freundin möchte nach Sizilien auswandern trotz Schwangerschaft und Ablauf des Arbeitsvertrages im Juli?
Servus meine ex Freundin ist schwanger und hat mir vor paar Tagen gesagt das sie wieder in ihre Heimat Sizilien ziehen will. Der Arbeitsvertrag von ihr endet im Juli sie möchte allerdings nicht mehr arbeiten gehen und möchte in zwei Wochen auswandern ohne irgendwas zusagen bei der Arbeit. Hinzu kommt noch das sie Arbeitslosengeld beziehen möchte von Deutschland und in Sizilien dieses Bonus bebe oder wie das auch immer heißt. Dann soll ich noch Unterhalt zahlen wenn das Kind geboren wird und von das will sie leben.
kann mir irgendeiner sagen ob sie damit durchkommen wird?
wäre super dankbar für antworten bin momentan im Kopf am Ende
5 Antworten
Wenn sie in Sizilien lebt, dann gibt es kein Arbeitslosengeld aus Deutschland.
Wovon will sie denn in Sizilien leben? Von Luft und Liebe oder hat sie dort Verwandte?
Zudem ist das Kind ja noch nicht einmal auf der Welt und du hast die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Kann sie sich also vor Ort einen Anwalt suchen, der ihre Belange durchsetzt.
Und in Italien wurde doch auch gerade das Bürgergeld gestrichen. Wobei man mit Kind noch Anspruch hat. Da wäre es ja mal schlau sich vorher zu informieren, wie sie dort leben will.
Im Falle, dass der Kindesunterhalt dennoch nach italienischem Recht zu beanspruchen ist, richtet sich dieser nach den Art. 147, 148 c.c. Er ist am Bedarf des Kindes orientiert. Feste Regeln wie die Düsseldorfer Tabelle gibt es dabei nicht. Das Gericht kann jedoch eine „Entwicklung" des Unterhaltsanspruches, angepasst an den Preisindex festlegen (Art. 6 Nr. 11 legge sul divorzio). Der Unterhalt kann über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinweg andauern und hat keine definitive zeitliche Grenze. Gläubiger des Unterhaltsanspruches des minderjährigen Kindes ist der Elternteil, dem das Kind zugewiesen ist. Ist der Unterhalt im Sinne des „mantenimento" beendet, kommt aber weiterhin eine Notunterhaltspflicht in Betracht (Art. 433ff. c.c.).
https://www.123recht.de/ratgeber/familienrecht/Auslaendisches-Familienrecht-Italien-__a44367.html
Na dann dürfen sie sie durch füttern... Und wenn das Kind da ist: Vaterschaftstest machen!
Ich habe dies gefunden:
Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemachtwerden müssen.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kindesunterhalt-im-ausland/#kind
da das kind noch keinen rechtlichen vater hat, kann sie hingehen wo sie will. so lange sie die vaterschaftsanerkennung nicht durchzieht und du eingetragen wirst, bist du auch nicht unterhaltspflichtig.
wenn sie im ausland auf jobsuche ist, kann sie bis zu 3 monate arbeitslosengeld bekommen im ausland. das klärt sie mit dem arbeitsamt und kann dir egal sein.
Arbeitslosengeld aus Deutschland bekommt sie nicht in Sizilien. Wahrscheinlich sogar auch in Deutschland nicht, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Krankenkasse hat sie dann auch keine. Wie Italien das mit mittellosen allein erziehenden Müttern macht, weiß ich nicht. Meloni ist jedenfalls sehr geizig.
Der Arbeitsvertrag von ihr endet im Juli sie möchte allerdings nicht mehr arbeiten gehen und möchte in zwei Wochen auswandern ohne irgendwas zusagen bei der Arbeit.
Dann kann es durchaus passieren, dass sie eine Strafe wegen Vertragsbruchs zahlen muss.
In Sizilien wird sie auch kein Arbeitslosengeld aus Deutschland bekommen, weil sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht... das ist aber eine Voraussetzung, um Leistungen aus Deutschland zu erhalten.
Das Einzige, was sie erhält, ist dein Unterhalt. Ob und was sie in Italien für Leistungen beziehen kann, ist mir nicht bekannt, aber ob sie davon und von deinen Unterhaltszahlungen leben kann, ist fraglich.
Wenn du mich fragst, hat sie ziemlich naive Vorstellungen.
Aber Unterhalt muss ich erst zahlen wenn das Kind geboren wird oder ? Das Kind wird nämlich ca im Dezember geboren
Ja, Unterhalt wird erst fällig, wenn das Kind geboren wurde.
Muss ich mich da an der Düsseldorfer Tabelle richten oder wird es anders vergütet?
Ja natürlich musst du dich nach der Düsseldorfer Tabelle richten.
Die Familie von ihr lebt auf Sizilien und sie zahlt keine Miete da die Familie ein Haus besitzt.