Eventualvorsatz gegeben?

3 Antworten

Wenn der Verkäufer nicht weiß, dass das Auto einen Unfall hatte, dann sehe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt in die Arglistige Täuschung zu gehen.

Da müsste er den Verkäufer ja aktiv getäuscht haben und dem Käufer die falsche Tatsache vorgespiegelt haben, das Auto sei kein Unfallfahrzeug bzw. pflichtwidrig die Aufklärung unterlassen haben.
Wie möchtest du aktiv und insbesondere arglistig d.h. durch bewusste Falschangabe oder bewusstest verschweigen böswillig über einen Umstand Täuschen, der dir nicht bekannt ist?

Das kommt darauf an, ob der Verkäufer gar nichts wusste über die Unfallfreiheit des Autos, dann liegt Eventualvorsatz vor, wenn er einfach behauptet, es sei unfallfrei. Wenn er dagegen tatsächlich glaubte, dass es unfallfrei sei, fehlt es am Vorsatz. Ob Fahrlässigkeit vorliegt hängt dann davon ab, ob er es hätte wissen müssen. Strafrechtlich wäre aber nur Vorsatz relevant.

Tipp: Das hat nichts mit bewusster Fahrlässigkeit oder Eventualvorsatz zu tun, solange wir uns im Zivilrecht bewegen. Das Stichwort lautet "Behauptung ins Blaue hinein". Und nun viel Spaß beim Lesen des Kommentars zu 123.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Rechtswegen  23.07.2024, 20:23

Echt lmal aber die Frage hier ist auch so sinnlos. Wer das für eine Hausarbeit braucht, dem ist nicht genug damit gedient, dass jemand ihm die Antwort vorsagt, weil es darum überhaupt gar nicht geht 0.0 Kann man auch einfach gleich in 123 shauen

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Wikifreak  23.07.2024, 20:37
@Rechtswegen

Offenbar hast du noch keine juristische Hausarbeit geschrieben. Meine Antwort hilft dem Fragesteller nicht einmal zum Bestehen, wenn er es nicht gebacken bekommt, ein einigermaßen vernünftiges Gutachten zu verfassen.

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Rechtswegen  23.07.2024, 20:40
@Wikifreak

Vestehe deine behauptung nicht, ich hab genau dasselbe geschriebn, der Fragesteller hätte sich die Frage sparen und gleich in 123 schauen können, weil ihm mit dieser nackten Antwort eh nicht gedient ist. ich war auf deiner SEite und du machst so 0.0

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Wikifreak  23.07.2024, 20:44
@Rechtswegen

Sorry, ich hatte deinen Kommentar als Kritik an meinem vermeintlichen Vorsagen verstanden. Das war wohl ein Missverständnis.

Ich hab immer Mitleid mit den Erst- und Zweitsemestern, die so total planlos sind, dass sie komplett in die falsche Richtung rennen und es nicht merken.

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Rechtswegen  23.07.2024, 20:58
@Wikifreak

Finde ich im Grunde gut. Aber bei mir überwiegt, ganz ehrlich gesagt, der Unmut über Leute, die bei gf.net völlig sinnlos Fragen stellen, während ich mir zugleich nämlich sicher bin, dass niemand, der vor dieser Hausarbeit steht, sich ernsthaft diese Frage hier stellt. Quasi so Hundepfeifen-Fragen, wo die Frage bereits offenbart, dass ganz klar Spezialkenntnisse vorhanden sind, und die Frage dann in ein Entweder-Oder geführt wird, welches zielgerichtet an der korrekten Antwort vorbeiläuft.

Wer den Unterschied zwischen Eventualvorsatz und Bewusster Fahrlässigkeit kennt, kann eigentlich gar nicht auf die Idee kommen, dass das auch im 123 relevant ist, denn es handelt sich um komplett unterschiedliche Problematiken und der TE spricht bereits selbst an, dass es sich um arglistige Täuschung handeln muss. In einem Paralleluniversum wird derselbe Troll gerade stattdessen fragen, ob der 123/die arglistige Täuschung ausscheidet, weil ein unbedarfter Verkäufer schließlich nicht in feindlicher Willensrichtung die Arglosigkeit des Käufers ausnutzt.

In diesem Thread hier ist es, zugegeben, etwas subtiler und ich kann falsch liegen. Es gibt aber sehr viele Beispiele, in denen es mehr als eindeutig ist und auch eingeräumt wird, sobald man den Finger in die Wunde legt.

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