Europa Park.. ohne eltern, ist das erlaubt? & andere Fragen..

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http://www.europapark.de/lang-de/Startseite-unten/Parkordnung/c340.html

Da ihr älter als 7 Jahre seit (siehe Punkt 2) gehe ich davon aus, dass ihr in den Park hinein kommt!

Für die Fahrt dort hin empfehle ich euch aber eine Reisevollmacht eurer Eltern (siehe unten) - ich würde an eurer Stelle eine Jugendherberge (siehe auch unten) wählen. Das hat den großen Vorteil, dass die auf Jugendliche eingestellt sind und ihr keinen Ärger zu erwarten habt, solange ihr euch anständig aufführt - natürlich!


Jugendschutzgesetz (Deutschland)aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dies ist die gesichtete Version, die am 17. November 2010 markiert wurde. Es gibt 1 ausstehende Änderung, die noch gesichtet werden muss.Wechseln zu: Navigation, Suche In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Es wurde nur der Abschnitt 2 - Jugendschutz in der Öffentlichkeit - erläutert. In dem Artikel fehlt z.B. der Bereich (§§ 18 ff).Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel. Weitere Informationen im WikiProjekt. Die Hauptautoren wurden noch nicht informiert. Bitte benachrichtige sie!


Basisdaten Titel: Jugendschutzgesetz Abkürzung: JuSchG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht FNA: 2161-6 Datum des Gesetzes: 23. Juli 2002(BGBl. I S. 2730) Inkrafttreten am: 1. April 2003(Bek. vom 1. April 2003,BGBl. I S. 476) Letzte Änderung durch: Art. 3 Abs. 1 G vom31. Oktober 2008(BGBl. I S. 2149, 2151) Inkrafttreten derletzten Änderung: 5. November 2008(Art. 4 G vom31. Oktober 2008) GESTA: I021 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist ein Bundesgesetz zum Schutze der Kinder und Jugendlichen (Minderjährige) in der Öffentlichkeit.

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]1 Regelungen2 Anwendungsbereich3 Novelle 1. April 20034 Änderung zum 1. September 20075 Änderung zum 1. Juli 20086 Änderung zum 1. Januar 20097 Jugendschutz in der Öffentlichkeit8 Was das Jugendschutzgesetz nicht regelt9 Geschichte10 Siehe auch11 Weblinks12 Einzelnachweise

Regelungen [Bearbeiten] Ein Polizeieinsatz im Rahmen des Jugendschutzgesetzes. Mehrere Jugendliche müssen hier soeben erworbene alkoholische Getränke in die Kanalisation entsorgen, da sie nicht die notwendige Altersgrenze überschritten haben.Das JuSchG regelt unter anderem in Bezug auf Minderjährige:

Aufenthalt an öffentlichen Orten wie Gaststätten, Spielhallen, Filmtheatern oder Tanzveranstaltungen (Diskothek)Verzehr und Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren in der ÖffentlichkeitVerkauf und anderweitiges Zugänglichmachen von Filmen und Computer-/Videospielen in der ÖffentlichkeitZuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, insbesondere das Instrument der Indizierung von MedieninhaltenAnwendungsbereich [Bearbeiten]Im Sinne des Jugendschutzgesetzes sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, und sind Jugendliche Personen, die 14 oder älter, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 JuSchG).

Novelle 1. April 2003 [Bearbeiten]Das Jugendschutzgesetz wurde mit Wirkung zum 1. April 2003 novelliert (die Änderung wurde im Juni 2002 verabschiedet, drei Wochen nach dem Amoklauf von Erfurt), gleichzeitig trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft. Während das JuSchG im wesentlichen dem Jugendschutz in der Öffentlichkeit und Verbreitungsbeschränkungen bei jugendgefährdenden Trägermedien (Printmedien, Videos, CD-ROMs, DVDs usw.) regelt, werden im JMStV die Bestimmungen zu Rundfunk und so genannten Telemedien behandelt. Grund für diese Zweiteilung ist die unterschiedliche Gesetzgebungskompetenz der Länder und des Bundes. Mit dem neuen Jugendschutzrecht wurden alte Regelungen des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG), des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjSM) sowie Jugendschutzbestimmungen in Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) abgelöst.

Eine Neuerung ist, dass in beiden Gesetzen bestimmte Inhalte benannt wurden, die auch ohne Indizierung oder Altersfreigabebeschränkung nicht verbreitet werden dürfen (allerdings für Telemedien in einem anderen Ausmaß als für Trägermedien, auch sind die Folgen bei Verstößen unterschiedlich). Diese Inhalte sind "den Krieg verherrlichende Trägermedien" (§ 15 Absatz 2 Nr. 2 JuSchG), Medien, die "Kinder und Jugendliche in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen" (§ 15 Absatz 2 Nr. 4 JuSchG) und Medieninhalte, die „Menschen, die sterben oder schweren seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt“ (§ 15 Abs. 2 Nr. 3 JuSchG und § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 JMStV).

Außerdem wurde das Gesetz unter anderem in Bezug auf Computer- und Videospiele geändert. Spiele müssen nun, wenn sie an Minderjährige verkauft werden sollen, der USK vorgelegt werden. Diese bestimmt in einem Prüfverfahren eine Altersbeschränkung für Spiele, die dann auf dem Produkt deutlich sichtbar gekennzeichnet werden muss und v

Sofern eure Eltern und der Betreiber von Hotel/Park nichts nichts dagegen haben ist das kein Problem. Wie ihr dahin kommt is tauch egal.

Wie das mit dne Preisen ist kann ich dir nicht sagen, da müsstest du mal gucken was es für Angebote gibt.

also schau doch einfach mal auf der seite vom EP nach :-) da steht sicherlich alles drinn uns soweit ich weiss darfts du ab 14 in den EP alleine rein. PS: oh und gute wahl Ep ist der beste ich kanns bezeugen ich wohn in der nähe von Rust XD