Etsy Shop eröffnen - was beachten?

3 Antworten

Deine Beschreibung ist für eine realistische Einschätzung zu allgemein formuliert

Du schreibst:

Ich möchte gerne einen Etsy Shop aufmachen und würde für kleines Geld Commissions im künstlerischen Bereich annehmen. 

Beschreibe doch bitte mal konkret den Zweck deiner Dienstleistung.

  • Wer ist deine Zielgruppe?
  • Welchen Nutzen hat der Kunde durch dein Angebot?

Du schreibst:

Ich gehe nicht davon aus, dass ich den Freibetrag von 520€ im Monat übersteigen werde. 

Warum gehst du davon aus, keine höheren Umsätze haben zu können?

Um durch das Finanzamt als gewerblich eingestuft zu werden, reicht bereits die Absicht, Gewinne erzielen zu wollen.

Dies bedeutet: Die selbständige Tätigkeit ist auf jeden Fall meldepflichtig.

Du schreibst:

Des Weiteren meine ich mal gelesen zu haben, dass künstlerischen Tätigkeiten einen gewissen Freiraum haben, was das angeht.

Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob du künstlerisch tätig bist und weshalb?

Du schreibst:

Ich bin ein wenig überfordert mit den ganzen Informationen. Kann da jemand etwas Licht ins Dunkle bringen?

Meine persönliche Meinung ist:

Unwissenheit bietet viel Platz für Spekulationen.

So kompliziert wie es vielleicht scheinen mag ist die Sache eigentlich nicht.

Häufig hilft bereits ein Wechsel der Perspektive.

Das Wichtigste in Kürze:

Das Finanzamt möchte grundsätzlich wissen, wer in Deutschland womit Geld verdient.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich den Freibetrag von 520€ im Monat übersteigen werde. Muss ich mich trotzdem als Kleinunternehmen anmelden?

Im Bezug auf die gesetzlichen Meldepflichten gibt es keinen Unterschied zwischen einem Gewerbe und einem Kleinunternehmen.

Auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen kann das Finanzamt auf die Abfuhr von Umsatzsteuern verzichten.

Als Selbständiger erhältst du kein festgelegtes Einkommen.

Um die steuerrechtlichen Bestimmungen der Kleinunternehmerregelung zu erfüllen, darf dein Jahresumsatz nicht mehr als 22.000,- EUR betragen.

Tipp:

Du darfst grundsätzlich so viel verdienen, wie du willst.

Neben deiner Selbständigkeit kannst du auch noch mehrere Mini-Jobs haben.

In deiner Einkommenserklärung werden alle Erlöse addiert und ergeben das Jahreseinkommen.

Tipp:

Unwissenheit erzeugt Unsicherheit

Wir konzentrieren uns darauf, unsere Erlöse auf Freibeträge zu beschränken.

Dabei kann bereits ein geringes Einkommen dazu führen, das die Voraussetzungen für einen Bezug von Wohngeld nicht mehr erfüllt werden.

Tipp:

Warum die Kleinunternehmerregelung nicht automatisch die beste Regelung für Kleinunternehmen ist.

Was sind eigentlich Kleinunternehmerinnen oder Kleinunternehmer? Und welche steuerrechtlichen Regelungen und Besonderheiten gelten für sie?

Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/unternehmen/umsatzsteuer/kleinunternehmerinnen-und-kleinunternehmer

Gut zu wissen:

Wer aus Spaß an der Freude einer Tätigkeit nachgeht, muss keine Steuern zahlen. Denn Liebhaberei, so nennt es die Finanzverwaltung, ist nicht steuerpflichtig.

Laut Definition ist Liebhaberei also eher ein Hobby oder eine persönliche Neigung. Damit gehört die Liebhaberei aus Sicht der Finanzverwaltung zur privaten Lebensführung. Die Konsequenz ist, dass Liebhaberei grundsätzlich ohne steuerliche Bedeutung bleibt.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/liebhaberei-was-ist-das-und-werden-dafuer-steuern-faellig.html

Tipp:

Du erhältst wesentlich hilfreichere Antworten, wenn die Umstände und der Zweck klar und unmissverständlich kommuniziert werden.

Nur so lassen sich Aussagen zur Rentabilität deiner Geschäftsidee machen.

Du musst ein Gewerbe anmelden, da du die Absicht hast, mit diesem Shop Gewinn zu erzielen. Ob du dann wirklich Gewinn machst, spielt dabei keine Rolle.

Es ist richtig, dass künstlerische Berufe zu den freien Berufen gehören, für die keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, jedoch beim Finanzamt gemeldet werden müssen. Die Regelungen dafür sind aber sehr streng. In deinem Fall unterliegt der Shop der Gewerbeordnung, da du keine selbst geschaffene Kunst verkaufen möchtest, sondern diese in Kommission nimmst.


Undertaker045 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 19:00

Achso verstehe, vielen Dank! 😊

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Du meldest es ab dem Moment an, wo du mit einer Gewinnabsicht Waren verkaufst.

(Und nur mal so: Du meldest ein Gewerbe an. Kleingewerberegelung ist etwas anderes.)

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.


Undertaker045 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 18:39

Aber ist Gewerbe nicht größer als Kleingewerbe? 😅 oder Kleinunternehmen? Oder ist dass dasselbe? Ich bin verwirrt

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chanfan  06.08.2024, 18:41
@Undertaker045

Wenn du verwirrt bist, dann solltest du das lieber lassen mit dem Gewerbe.

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Undertaker045 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 19:00
@chanfan

Hä wieso? Es ist doch nicht schlimm, überfordert mit dem System zu sein. Nur weil ich verwirrt bin, mache ich doch keinen Rückzieher 🤷🏻‍♀️

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