Ethik Befreiung Bayern Berufschule neues Gesetz?

1 Antwort

Da hat sich nichts geändert; für Berufsschulberechtigte (Schüler mit (Fach-)Abitur bzw. älter als 21 Jahre) war das schon seit Langem so.

§ 4 (2) BSO Bayern:

Berufsschulberechtigte, für die weder eigene Klassen noch ein doppelqualifizierender Bildungsgang Berufsschule Plus eingerichtet werden und die einen mittleren Schulabschluss nachweisen, können auf Antrag von den Fächern Religionslehre, Ethik, Islamischer Unterricht oder Deutsch befreit werden. Über die Befreiung entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im pflichtgemäßen Ermessen.