"Es kommt Kant nur auf die edle Gesinnung, nicht auf die Tat selbst an" Vorwurf berechtigt (guter wille)?

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Edle Gesinnung g sind die Motive, Gründe für das Handeln.

Bei seinem Kategorischen Imperativ geht es auch darum, dass die Motive für's Handeln allgemeingültig für die Gesellschaft sein sollen.

Das heißt, wenn du beispielsweise eine Bank ausraubst (schlechte tat) aber das geld dafür benutzt um eine Heilung einer Krankheit zu finanzieren also ein Menschenleben zu retten (edle Gesinnung), dann ist deine Tat aufgrund der guten Motive quasi gerechtfertigt

Wenn Du das mit dem Guten Willen schon alles verstanden hättest, müsstest Du nicht fragen. Was Du einen Vorwurf nennst, ist keiner.Teil des Guten Willens ist auch, alle vorhandenen Kräfte aufzuwenden, die Tat zu tun - ob das dann gelingt, ist allerdings unwichtig.

Das steht schon auf der ersten Seite der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. Du wirst aber etwas weiter lesen müssen, die ersten hundert seiten reichen nicht. Sie enthalten viel Wortgeklingel, um den Zensor günstig zu stimmen. "Edle Gesinnung" gehört ein wenig dazu. Das Wichtige kommt erst danach, aber dann wird es so schwer, dass der Zensor das Buch frustriert zur Seite gelegt hat, bevor Kant zur Autonomie kommt. Lies tapfer!

Es handelt sich um die Urform des Aphorismus "Der Zweck heiligt die Mittel".