Erwischt beim ladendiebstahl?

5 Antworten

Vorbestraft ist man ab 90 Tagessätzen, dann geht es ins Führungszeugnis, das wird hier definitiv nicht passieren.
Wenn der Laden eine Anzeige erstattet hat, wirst du vor das Jugendgericht kommen. Bei so kleinen Vergehen dürfte das aber schriftlich laufen, dh dir wird geschrieben, dass du dich zum Vergehen äussern sollst, das tust du - selbst oder mit Anwalt - und dann gibt es ein Urteil. Das dürften dann ein paar Sozialstunden sein. Wenn du sehr auf Reue machst und der Laden dich nicht anzeigt - ist ja für die auch Arbeit - dann bleibt es beim Hausverbot. Dass ein Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird kann auch passieren, ist aber eher nicht wahrscheinlich meiner Meinung nach


Leyla00126 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 01:47

Mit "schriftlich" ist also gemeint, daß ich mich garnicht Persönlich äußern muss, bzw zu keinem Gerichtssaal.. Sondern alles quasi per Mail oder sonst was abläuft?

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esisthalbzwei  07.01.2022, 01:50
@Leyla00126

Vermutlich per Post, Gerichte haben es nicht so mit Emails. Aber ansonsten ja. Die Entscheidung fällt der Richter.

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esisthalbzwei  07.01.2022, 01:56
@Leyla00126

mach dir nicht zu viele Gedanken, das war zwar nicht cool, aber haben wir doch fast alle mal als Mutprobe gemacht, du solltest es nur nicht noch mal machen, weil du dich wohl ziemlich auffällig angestellt hast ;-)

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Nein, vorbestraft ist man nur mit einer Verurteilung durch ein Gericht

Das auffällige war vermutlich dein Vorgehen und/oder Verhalten dass die Mitarbeiter beobachtet haben, hast du wohl (durch Adrenalin...) nicht bemerkt

Für eine Kamera in der Umkleidekabine gäbe es deutlich mehr Konsequenzen als für deinen Diebstahl


Leyla00126 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 01:34

Könnte es zu einer Verurteilung kommen?

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ioesh  07.01.2022, 01:40
@Leyla00126

Könntest du mehr zu den Bearbeitungsgebühren sagen/schreiben? (nur Neugier)

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Leyla00126 
Beitragsersteller
 07.01.2022, 01:44
@ioesh

Dazu weiß ich leider auch nicht mehr als ich geschrieben habe.. Die Ladenbesitzerin hat meinen Eltern gesagt das der Betrag wie gesagt gezahlt werden muss, was dann auch passiert ist und das wars. Da nach könnten wir gehen.

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Solange die Polizei nicht eingeschaltet wurde, solltest du nicht vorbestraft sein, das schlimmste wird ein Hausverbot von bis zu 5 Jahren sein, das wird aber auch nicht von der Polizei festgehalten, so war es bei mir jedenfalls

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dürfte angesichts deines Alters auf eine Handvoll Sozialstunden hinauslaufen. Vielleicht auch nur eine Ermahnung, wenn dir der Richter glaubt, dass das nur ein einmaliger Ausrutscher war. In ein Führungszeugnis wird das nicht eingetragen.

Ab 14 Jahren bist du strafmündig, man erwartet von dir, dass du zwischen erlaubt und verboten unterscheiden kannst, und Angst genug hast unerlaubte Handlungen nicht zu machen.

Offenbar hast du nicht genug Angst vor den Konsequenzen gehabt, sonst hättest du es nicht getan.


ioesh  07.01.2022, 01:41

Gerade Angst von Konsequenzen kann einem einen "Kick" "geben"

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