Erste Hilfe frage?
Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung muss man ja alles vom Oberkörper entfernen. Bei Frauen sogar den BH.
Gibt es eine Möglichkeit als Ohnmächtige dies nicht zu wollen und zu verweigern z.B als Tattowierung mit einem Satz „Ich will mit Bh wiederbelebt werden oder garnicht“ oder sowas in der Art? Wird das beachtet.
also ganz nach dem Motto lieber mit Würde sterben als ohne Würde weiterzuleben…
6 Antworten
Die Frage ist schon merkwürdig .... Sorry.....
Im Fall, dass Reanimiert werden muss, aufgrund einer nicht möglichen selbstständigen Atmung, hat der Ausführende weitaus andere Aufgaben, als sich die Brust einer Frau anzuschauen.....
Hier geht es um Lebensrettung und nicht um Erotik oder ähnliches.....
Die Person sollte Glücklich sein, dass eine Person die Reanimation durchführt.... denn einige werden diese Situation wohl möglich aus dem Weg gehen.... Das ist dann unterlassende Hilfeleistung.
Welche Frau davor Angst hat, versteht diese Situation gar nicht..... kannst die Person selber Atmen, wird keiner Reanimieren!
(Ich gehe von der Situation aus das man ohne Angehörige im Umfeld Reanimationspflichtig wird)
Also zum einen Lebt Frau auch danach mit Würde weiter, auch wenn die Menschen die ihr das Leben gerettet haben sie ohne BH gesehen haben.
Zum anderen, wenn jemand Bewusstlos und ohne Kreislauf (aka keine Atmung)
auf der Straße liegt, ist jeder Mensch in Deutschland verpflichtet zu helfen.
Das heißt, die Wahrscheinlichkeit das Frau Reanimiert wird, auch wenn sie das eigentlich nicht möchte ist recht hoch, da es in dem Moment schlicht keiner beachten bzw. wissen wird.
Es gibt die Möglichkeit einer patientenverfügung, wo man niederschreiben kann, das Frau das nicht möchte. Diese wird in nahe zu 100% der fälle jedoch nicht an der Person geführt, was im Umkehrschluss heißt man wird Wiederbelebt.
Kurz gesagt:
Ersthelfer werden, wenn es sie gibt, genau so wie die Teams vom Rettungsdienst IMMER erst einmal anfangen mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Daran kann nichts geändert werden. Antwort also auf deine Frage: Nein.
Sollte im verlauf des Notfalles sich herausstellen das es eine patientenverfügung gibt und der Notarzt diese auch als echt identifizieren kann / sie glaubwürdig ist und dort steht drinnen das keine Wiederbelebungsmaßnahmen gewollt sind, werden sämtliche Wiederbelebungsmaßnahmen natürlich eingestellt.
Wenn es um Leben und Tod geht ist das völlig egal was da steht.
Klar aber das würde in einer Patientenverfügung festgehalten werden die müsstest du halt dann immer dabei haben und so das jeder erdthelfer die sofort findet bevor man anfängt zu reanimieren.
Nein, wenn es um Leben und Tod geht ist das den Sanitären **** egal ob da was steht. Denn ist es genauso egal ob sie deine nackte Brust sehen oder nicht, sie machen eif ihren Job. Aber kann dich verstehen, gibt es aber leider nicht, oder würde nicht beachtet werden.
LG🦊
Bh wird aufgeschnitten
Wenn man tätowiert dass man in der Handtasche eine Patientenverfügung hat oder sich den QR Code für so eine digitale Verfügung tätowieren lässt wäre es ja möglich.