Ersatzwohnung bei Sanierung nach grossem Wasserschaden?
Sanierung nch Havarie Wasserschaden, muss der Vermieter mir eine Ersatz Wohnung stellen?
4 Antworten
Woraus sollte sich eine solche Verpflichtung des Vermieters denn ergeben?
Und wie sollte der Vermieter denn eine solche Pflicht umsetzen können? Die meisten privaten Vermieter haben eine einzige Wohnung im Angebot. Da ist kein Ersatzwohnraum vorhanden.
Suchen muss der Mieter selber. Allerdings kann er seine Auslagen beim Vermieter oder dessen Gebäudeversicherung geltend machen.
Lass Dich durch den Mieterverein vertreten. Die wissen am besten was zu tun ist.
Es gibt aber keine WOHNUNGEN IN BERLIN...MUSS ER MIR DANN EIN HOTELZIMMER ZUR VERFÜGUNG STELLEN?
Zur Verfügung stellen muss er das nicht. Schließlich gehört ihm das Hotel nicht. Anmieten muss der Mieter das schon selber und er ist wirklich gut beraten VORHER mit Vermieter und dessen Gebäudeversicherung abzuklären, was an Kosten übernommen wird.
Wenn es unzumutbar ist während der Sanierung in der Wohnung zu wohnen muss der Vermieter für Ersatzwohnraum sorgen.
Eine fertig eingerichtete Wohnung wird sich kaum ein Vermieter leisten wollen.
Da würde ich auch auf eine Ferienwohnung oder ein Hotel tippen. Aber das kommt natürlich ganz darauf an wie umfangreich die Sanierungen werden.
Ja, nein, vielleicht.
Kommt auf die "Verursacherfrage" und den Umfang an.
Das kann man an Hand Deiner einzigen Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten.
Ich wohne seit 5 jahren in dieser Wohnung, SOUTERRAIN WOHNUNG !! Jedes Jahr im Souterrain einen Wasserschaden vom feinsten, meine möbel sind alle verfault und verschimmelt, vor 2 Jahren der letzte Wasserschaden, bis heute ist das Souterrain nicht saniert worden.Und wenn es doch mal saniert werden sollte, müssen alle Möbel raus, aber wohin mit den Möbeln. Kein Platz in meiner kleinen Wohnung.
Jedes Jahr im Souterrain einen Wasserschaden vom feinsten
Wie/Woher kommt das Wasser denn in Deine Wohnung rein ??
Durch irgend welche Rohrbrüche, es ist ein 5 Familien Haus, Paterre sind 3 Wohnungen mit Souterrain, und jede Wohnung hat dauernd irgendwo Rohrbrüche, das Wasser verteilt sich in alle 3 Wohnunge. Es wurde uns versproche, das eine Strangsanierung gemacht wird, aber pustekuchen. Die haben jetzt die alten Rohleitungen still gelegt, und neue Rohrleitungennach außen verlegt , sieht richtig toll aus, aber egal, jetzt müssen nur noch die Rohre verkleidet werden und das Souterrain renoviert werden.Währenddessen können wir aber hier nicht wohnen, ......
Der Ball liegt in Deinem Fall und wie Du ihm beschreibst recht eindeutig beim Vermieter.
Folgende Möglichkeiten würden sich für Dich theoretisch ergeben soweit die Wohnung als "unbewohnbar" eingestuft werden würde.
1.) Du bleibst da wohnen und kürzt die Miete um 100%
2.) Du suchst Dir eine Alternative, die aber im Verhältnis stehen muss. Das kann eine Alterntivwohnung sein, oder auch eine einfache Unterbringungsmöglichkeit in z.B. einer Pension , Fremdenzimmer , einfaches Hotel etc. Die Kosten hierfür muss der Vermieter dann tragen.
Einen Anspruch darauf, das dir der Vermieter etwas "Sucht" oder vermittelt, hast Du jedoch nicht. Hier musst Du selber aktiv werden.
Bitte beachte bei den Punkten 1 und 2 auch , das diese als "Entweder/Oder" zu verstehen sind. D.h. 100% Mietkürzung und eine Ersatzwohnung wird dir der Vermieter nicht finanzieren, sondern nur eines von beiden.
Der Vermieter ist selber SCHULD an dem Wasserschaden !!!