Ersatzfreiheitsstrafe?
Hallo an alle,
Habe vor knapp 1 Woche eine Einladung zur Ersatzfreiheitsstrafe bekommen da ich meine Geldstrafe nicht bezahlt habe und die Raten versäumt hatte.
Habe am Freitag einen Antrag auf Gemeinnützige Arbeit gestellt, denkt ihr das der genehmigt wird und was soll ich machen wenn bis zum 09.04 keine Antwort kommt?
Viele Grüße
3 Antworten
Wann und in welcher Form hast du die Ableistung in freier Arbeit denn beantragt? Sofern der Zugang für dich noch nicht ersichtlich ist, solltest du das Ganze möglichst heute noch einmal via EGVP oder Telefax einreichen.
Sollte man dir nicht antworten, würdest du die Strafe ganz regulär antreten müssen. Deshalb wie gesagt bitte nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden und sicherstellen, dass der Antrag zugegangen ist und bearbeitet wird.
LG
Soll ich denen eine E-Mail schreiben und nachfragen ob es angekommen ist?
Per einfachem Brief, nicht per Einschreiben? Dann bitte wie gesagt auf jeden Fall nochmal per EGVP oder Telefax einsenden, sofern man dir den Eingang nicht direkt telefonisch bestätigen kann.
was soll ich machen wenn bis zum 09.04 keine Antwort kommt?
Einfahren :)
Was andere hier "denken", spielt doch keine Rolle.
Hast du denn eine Stelle angegeben, die zugestimmt hat dir bei deiner gemeinnützigen Arbeit eine Chance zu geben? Wenn nicht, viel Spaß in der JVA
Habe den Antrag letzten Freitag per Post geschickt.
Der Antrag zur Gemeinnützigen Arbeit war in der Einladung zum Strafantritt beigefügt.