Ersatzfreiheitsstrafe?

3 Antworten

Wann und in welcher Form hast du die Ableistung in freier Arbeit denn beantragt? Sofern der Zugang für dich noch nicht ersichtlich ist, solltest du das Ganze möglichst heute noch einmal via EGVP oder Telefax einreichen.

Sollte man dir nicht antworten, würdest du die Strafe ganz regulär antreten müssen. Deshalb wie gesagt bitte nicht einfach den Kopf in den Sand stecken, sondern aktiv werden und sicherstellen, dass der Antrag zugegangen ist und bearbeitet wird.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Max1234564 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 16:45

Soll ich denen eine E-Mail schreiben und nachfragen ob es angekommen ist?

Max1234564 
Beitragsersteller
 03.04.2025, 16:44

Habe den Antrag letzten Freitag per Post geschickt.

Der Antrag zur Gemeinnützigen Arbeit war in der Einladung zum Strafantritt beigefügt.

ruhrgur  03.04.2025, 16:51
@Max1234564

Per einfachem Brief, nicht per Einschreiben? Dann bitte wie gesagt auf jeden Fall nochmal per EGVP oder Telefax einsenden, sofern man dir den Eingang nicht direkt telefonisch bestätigen kann.

was soll ich machen wenn bis zum 09.04 keine Antwort kommt?

Einfahren :)

Was andere hier "denken", spielt doch keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Hast du denn eine Stelle angegeben, die zugestimmt hat dir bei deiner gemeinnützigen Arbeit eine Chance zu geben? Wenn nicht, viel Spaß in der JVA


Max1234564 
Beitragsersteller
 04.04.2025, 01:52

Was laberst du