Ermahnung im Führungszeugnis?

2 Antworten

Du müsstest rechtskräftig verurteilt werden zu einer Strafe zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehreren Strafen, oder wegen einer Sexualstraftat. Also nein.

Wenn Du Jugendlicher bist landet das im Erziehungsregister. Dort haben nicht alle Zugriff. Im 'nomalen' Führungszeugnis dürfte das nicht auftauchen.