Erlischt der Datenschutz nach dem Tod?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, mit dem Tod einer Person erlöschen auch deren Datenschutzrechte nach DSGVO, BDSG, GG, ... In Einzelfällen könnte ein post-mortales Persönlichkeitsrecht weitergelten und Stellen sind natürlich nicht immer zur Herausgabe verpflichtet.

Die Anforderung/Einsicht von alten Dokumenten von Familienangehörigen aus Archiven ist aber in aller Regel möglich (sofern die Dokumente noch bestehen und katalogisiert sind).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 5. Semester

Besteht kein Datenschutz... die Geburtsurkunde gibt es beim damals zuständigen Standesamt... und der Eintrag im Kirchenbuch, sofern die Person getauft wurde, bei der damals zuständigen Gemeinde


leila8 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 12:57

Also könnte ich als ehemalige Schwiegertochter eine Geburtsurkunde anfordern?

Neugier4711  14.01.2025, 13:38
@leila8

Ja, alle Personen, die mindestens vor 110 Jahren geboren und vor mindestens 30 Jahren verstorben sind, gelten als historisch und der Datenschutz ist aufgehoben. Das ist zumindest mein Wissensstand. Gesetz soll verschärft werden oder ist es schon.

Also, ich habe für meine Ahnenforschung bei allen Kirchenämtern und Behörden immer die Unterlagen Verstorbener anfordern können (natürlich gegen Gebühren). Was dir auch helfen könnte sind Gespräche mit älteren Verwandten, die manchmal noch alten Unterlagen aufgehoben haben. Es gibt ja auch tolle Genealogie-Seiten, die Auskünfte geben können. Da dürfte der Datenschutz dann wohl nicht mehr greifen.


leila8 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 12:55

Gibt leider keine Verwandten und bei Genealogie-Seiten auch kein Erfolg bislang.

Kabeltante1266  14.01.2025, 12:57
@leila8

Das ist schade. Wenn du die Namen von "Kindern" hast, kannst du dich über deren Geburts- oder Sterbeurkunden rückwärts an die Eltern ran arbeiten. Auch bei Facebook gibt es diverse Genealogie-Gruppen, nur so als Tipp.

leila8 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 13:00
@Kabeltante1266

Mein Exmann einziger bekannter Angehöriger hat leider keine Unterlagen. Nur ein Schriftstück wegen Unterhaltszahlung wo das Geburtsdatum und Name draufsteht

Kabeltante1266  14.01.2025, 13:04
@leila8

Damit könntest du zumindest eine Anfrage an das Standesamt stellen, wo diese Person als gestorben gelistet ist. Du kannst reinschreiben, dass du ein Familienmitglied bist und Auskunft haben möchtest, falls welche vorhanden sind. Das geht aber nur bei Verstorbenen. Lebende Personen werden tatsächlich wegen Datenschutz geschützt. Man kann auch googlen nach Namen, die man kennt, aus der gleichen Linie. Bei einer Person von 1906 ist das natürlich vergleichsweise schwerer. Ich würde es trotzdem versuchen mit allen Namen, die dir bekannt sind. Viel Glück!

leila8 
Beitragsersteller
 14.01.2025, 13:53
@Kabeltante1266

Hoffe es klappt im Archiv da Leibzig ausgebomt war und vieles verloren gegangen ist.