Erlaubnis zur Kinderabholung?

3 Antworten

der umgangsberechtigte holt und bringt das kind. das ist er und nicht du. von daher muss die km das kind dir als außenstehende fremde das kind nicht mitgeben.

seine zeit des umgangs beginnt ab da wo er die kinder abgeholt hat. er möchte die kinder sehen, also muss er sich gedanken machen wie er sie freitags abholt oder eben verzichten. du darfst also garnichts

Normalerweise wenn seine Ex-Freundin nichts dagegen hätte, wäre es natürlich kein Problem. Aber wenn sie dagegen ist kannst du es nicht erzwingen.

Moralisch ja,gesetzlich nicht.Da müsst Ihr durch.Nicht aufgeben,vielleicht ändert sich ja alles wieder,wenn Ruhe und Regeln eingehalten werden und einkehrt.😉