Erhebt Staatsanwaltschaft anklage?

2 Antworten

Wenn du selbst der Geschädigte bist, steht dir ein Auskunftsrecht gem. § 406d StPO zu. Hierfür musst du dich nebst Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder per eBO an die zuständige StA wenden und um entsprechende Auskunft bitten.

Anderenfalls erfährst du als Zeuge nichts über den weiteren Gang des Verfahrens, außer du wirst als Zeuge vor Gericht geladen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Du weißt es wenn du zu einer Hauptverhandlung vorgeladen wirst. Bei einem Strafbefehl bekommst du es gar nicht mit. Bei Einstellung natürlich auch nicht. Du bist nur ein Zeuge, mehr nicht.