Erheblichkeit
Was bedeutet 'Erheblichkeit' im Rechtsinne ?
2 Antworten
Erheblich ist das Gegenteil von "unerheblich". Unerheblich ist gleichbedeutend mit unwichtig, nebensächlich. Also ist Erheblichkeit etwas, was (in einem bestimmten Zusammenhang) wichtig ist.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das kommt auf den jeweiligen Kontext an.