Erheblichkeit
Was bedeutet 'Erheblichkeit' im Rechtsinne ?
2 Antworten
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Erheblich ist das Gegenteil von "unerheblich". Unerheblich ist gleichbedeutend mit unwichtig, nebensächlich. Also ist Erheblichkeit etwas, was (in einem bestimmten Zusammenhang) wichtig ist.
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das kommt auf den jeweiligen Kontext an.