Erhält man den nächsthöheren Abschluss nach Beendigung einer Ausbildung?
Hallo
Ein guter Freund von mir fängt bald eine Ausbildung an und hat erzählt, daß er, wenn er die Ausbildung mit guten Noten abschließt, seine Fachhochschulreife erhält. Das steht sogar in seinem Ausbildungsvertrag, weil er seinen erweiterten Realschulabschluss hat.
Meine Frage jetzt also:
Ich fange auch eine Ausbildung an, habe allerdings schon meine Fachhochschulreife. Erhalte ich dann (logischerweise) mein allgemeines Abitur oder ist das bei ihm eine Sonderklausel?
Danke im Voraus für Antworten.
3 Antworten
Das Allgemeinbildende Abitur, das dich zu einem Universitätsstudium zulässt, kannst du nur an einem regulären Gymnasium oder einem beruflichen Gymnasium machen. Dazu sind übrigens Kenntnisse in 2 Fremdsprachen nötig.
Es stimmt aber, dass man bei manchen Ausbildungen, die Fachhochschulreife erlangen kann, wenn man hervorragende Noten hat. Diese berechtigen allerdings nur zu einem Fachhochschulstudium in einem ähnlichen Fachgebiet wie die Ausbildung. Die allgemeine Hochschulreife erlangt man dadurch nicht.
Naja er erhält mit einem Erweiterten Realschulabschluss und einer Ausbildung den nächst höheren Schulabschluss also Fachhochschulreife.
Und wenn ich mit meine Fachhochschulreife (die ich ja habe) eine Ausblidung mache und dann dafür auch den nächst höheren Abschluss erhalten würde wäre das ja das Abi.
Wenn es nicht geht dann geht es nicht wollte es nur Wissen danke für die Antwort.
Wenn Du schon die Fachhochschulreife hast, kannst Du durch die Ausbildung nicht das Abitur erlangen, das geht leider in keinem Bundesland. Ich weiß auch gar nicht so recht, wo in Deinem Gedankengang eine Logik stecken soll?