Erbpachterhöhung 2023 Pflege Schönau-Berechnung?
Wir haben in diesem Jahr eine Erhöhung des Erbpachtzinses bekommen. Der Vertrag stammt aus 1986.In der Begründung des EP-Gebers steht folgendes:
Differenz in % von 1986 - 2022 Anteil Anteiliger Wert in %
152,53 50% 76,27
93,70 50% 46,85
Summe 123,12
Die beiden Werte in der ersten Spalte stehen für Verbraucherpreisindex
und Entwicklung der Bruttoverdienste in D zum stand je 31.12.2022
Sind die ermittelten Werte korrekt? Hat jemand beim gleichen EP-Geber einen Vertrag?
Vielen Dank für die Antworten.
1 Antwort
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Ich bin Erbpachtgeber. Mein Vertrag ist aus 1976 (so ungefähr, müsste ich jetzt nachsehen). Seitdem ist aber schon einige Male der Erbpachtzins erhöht worden. Das geht gemäß meinem Vertrag, wenn der Verbraucherpreisindex um 10% gestiegen ist gegenüber dem Datum des letzten Festsetzens des Erbpachtzinses. Zuletzt haben wir Ende letzten Jahres erhöht, weil seit 2014 keine Erhöhung stattgefunden hat (noch unter dem letzten Eigentümer)...
Du kannst den Verbraucherpreisindex im Internet nachlesen. Und dann musst Du halt mal schauen, was genau in Deinem Vertrag steht.