Erben per Testament ausschließen?

13 Antworten

Natürlich macht es wenig Sinn ein Haus auf drei Kinder zu vererben. Endloser Streit, wer es wie nutzen darf, wann welche Sanierungen gemacht und vom zu welchen Anteilen zu bezahlen sind usw. usw.

In der Regel ist es also so, dass man das Haus beizeiten dem Kind überschreibt, das dann später auch mal gewisse Pflichten übernimmt, wie bspw. die Pflege der Eltern, sofern nötig, Verantwortlichkeit, wenn es um Betreuung geht und ggf. auch die Bezahlung eines Pflegeheims. Alles Pflichten, die es rechtfertigen, wenn das Haus nur an ein Kind vererbt werden soll, wenn auf der anderen Seite die anderen Kinder von diesen Verpflichtungen freigestellt werden.

Da ein Testament erst nach dem Tod eröffnet wird, könnte es passieren, dass sich ein Kind intensiv um die Betreuung und Pflege des noch verbliebenen Elternteils und Eigentümer des Hauses gekümmert hat und dann feststellen muss, dass ein Bruder oder eine Schwester nun das Haus bekommen, und es selbst nahezu leer ausgeht.

Wenn man es aber so machen will, dann sollte man im Testament auch regeln, dass die anderen Kinder nicht nur ihren Pflichtteil erhalten sollen, sondern darüber hinaus mit noch verbliebenem Geldvermögen oder anderen Wertgegenständen "entschädigt" werden, sodass möglichst kein Grund für Neid und Missgunst zwischen den Geschwistern bleiben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Guten Tag!

Selbstverständlich können Sie mittels Testament Erben ausschließen beziehungsweise einen Alleinerben benennen. Dies müssen Sie ausdrücklich im Testament angeben.

Beachten Sie aber, dass die ausgeschlossenen Erben einen Anspruch auf den Pflichtteil gemäß 2303 Abs. 1 BGB geltend machen können. Enge Verwandte sollen durch das Erbrecht nämlich geschützt und ebenso bereichert werden. Ein vollständiger Ausschluss wäre möglich mittels eines Erbverzichtsvertrag nach § 2346 Abs. 1 BGB. Der Betroffene hat dann kein Pflichtteilsrecht mehr.

Muss aber notariell nach § 2348 BGB beglaubigt werden und bedarf der Zustimmung des auszuschließenden Erben.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


Superhasenmaus  13.06.2024, 12:30

Schade, dass es keine externen Sterne gibt :-)

1

Kinder kannst Du nur dann ausschliessen, wenn sie Dir etwas Schwerwiegendes angetan - wie z.B. nach dem.Leben getrachtet haben.

Die andere Option ist, das Haus nur einem Deiner Kinder zu vererben, dann aber bekommen sie automatisch immernoch den Pflichtteil und am Ende muss das Kind, dem das Haus vermacht hast, seine Geschwister in Hoehe des Pflichtteils auszahlen

https://deutsches-erbenzentrum.de/themen/pflichtteil-erbe/pflichtteil-geschwister#pflichtteil-geschwister-welchen-anspruch-haben-sie


hilflos99  14.06.2024, 09:22

falsch, den Pflichtteil bekommt man nicht automatisch, sondern muss man einfordern innerhalb 3 Jahre

0
Sterntaler927  14.06.2024, 10:58
@hilflos99

Nunja, es muss nur dann eingefordert werden, wenn der Alleinerbe die Auszahlung des rechtlichen Anspruchs auf den Pflichtteil verweigert. Wenn er dann immernoch verweigert, kann der Pflichtteil sogar eingeklagt werden. Ich bin also vom Normafall, also, wenn alles korrekt ablaeuft, ausgegangen.

Meine Antwort ist deshalb nicht "falsch".denn in der Frage geht es doch in erster Linie darum, dass der FS einen Weg sucht, zwei seiner drei Kinder vom voellig Erbe auszuschliessen.Das ist unter normalen Voraussetzungen leider nicht moeglich - und darauf konzentriert sich auch meine Antwort.

Aber wenn Du Dich besser fuehlst, Deinen voellig unwichtigen Senf dazugegeben zu haben: sei's drum! 🙂

0

Das ist kein Problem. Allerdings sollte man beachten, dass die Kinder gegen den Alleinerben dann einen Pflichtteilsanspruch in Geld haben. Um diesen zu erfüllen kann es dann ggf. notwendig sein, das Haus zu verkaufen.

Ja, das kannst du, dass muss aber das erbende Kind die anderen 2 Kinder auszahlen zumindest mit dem Anteil des Pflichteils.