Erbe nachträglich abschlagen?

7 Antworten

Er wusste vom Tod seiner Mutter, richtig? Dann hätte er handeln müssen. Sicher war er doch auch zur Beerdigung, oder? Wer hat denn diese in Auftrag gegeben? Gibt es noch einen Ehemann, jetzt Witwer? Sonst wäre er ja, ggf. auch mit anderen Geschwistern zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet gewesen.


Petram1997 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 04:42

Es gab ein berufsbetreuer, der sich um die Finanzen gekümmert hat, falls du darauf hinaus möchtest. Einen Witwer gibt es nicht . Beerdigungskosten können auch vom Sozialämter gezahlt werden.

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sassenach4u  01.07.2024, 15:26
@Petram1997

Darum geht es nicht. Wusste er vom Tod? War er auf der Beerdigung? Dann wusste er davon und hätte ausschlagen müssen. Nun ist er Erbe und muss sich kümmern, kann ggf. die Nachlassinsolvenz beantragen. Die Betreuung endet immer mit dem Tod der betreuten Person. Und Sozialämter betreiben dann die Ermittlung von Angehörigen, von denen sie sich das Geld für die Bestattung zurückholen, wenn sie leistungsfähig sind. Bei mehreren Kindern wird sicher eins dabei sein. Und das kann dann im Gegenzug sich auf zivilrechtlichem Weg von den anderen ihren Anteil an den Kosten zurückholen.

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Das Erbe kannst Du nicht nachträglich ausschlagen, aber wenn Du von der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung Kenntnis bekommen hast, kannst Du unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Nachlassinsolvenz stellen. § 1980 BGB

Er hat 6 Wochen Zeit ab dem Zeitpunkt, wo er vom Nachlaßgericht angeschrieben wurde.


Petram1997 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 00:03

Man wird doch nur vom Nachlassgericht angeschrieben, wenn es ein Testament gibt, oder ?

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Unwissenheit schützt nicht vor „Strafe“

also nein. Kann man nicht


Petram1997 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 00:01

Der Satz gilt doch nur für Strafrecht, wir sind hier doch im erbrecht oder liege ich falsch?

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Petram1997 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 23:59

Gibt es keinerlei Ausnahme ?

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anonym321384  01.07.2024, 00:09
@Petram1997

Glaubst du, dass man verhandeln kann?

Als Bürger ist man verpflichtet alle Gesetze zu kennen, die dich treffen könnten.Ansonsten ist man selber schuld.

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anonym321384  01.07.2024, 05:44
@Petram1997

Das nennt sich Logik.

Unwissenheit schützt nicht vor „Strafe“ 

Dieser Satz reicht doch für die Erklärung oder?

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Petram1997 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 13:11
@anonym321384

weisst du das strafe und Erbe zwei paar Stiefel sind ? Und dass es verschiedene Rechtsinstitute gibt? Es hat einen Grund, weshalb sich Juristen auf verschiedene Themen spezialisieren, da man nicht alle Recht kennen kann. Soviel zu deiner Logik. Kommentiere nicht, wenn du einfach nur Dampf ablassen möchtest.

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anonym321384  01.07.2024, 17:15
@Petram1997

Warum soll ich dampf ablassen? Hierbei geht es nicht um eine Strafe, sondern, dass man gegebenfalls büßen muss. Macht es für dich keinen Sinn, dass man sich an die Fristen halten muss? Wie soll unser Rechtsystem funktionieren, wenn man „Ausnahmen machen darf“.

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dass er das Erbe in den ersten 6 Wochen vom Todestag an hätte abschlagen müssen.

Das ist natürlich wieder völliger Blödsinn. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem der Erbe vom Todesfall erfährt und natürlich nicht am Tag des Todes des Erblassers.