Erbausschlagung ohne Sterbeurkunde "wirksam"?
Hallo zusammen.
Werde nach einem Todesfall in der Familie von den übrigen Familienmitgliedern unter Druck gesetzt die Schulden des Erblassers mit zu tilgen. Ich war aber innerhalb der 6 Wochen - Frist vom Erbe zurück getreten.
Ich hatte allerdings nie eine Sterbeurkunde eingereicht.
Ist das ein Formfehler und meine Ausschlagung vllt "nicht wirksam"?
Denn in meinem zuständigen Nachlassgericht teilte man mir mit dass eine Sterbeurkunde nicht beigebracht werden muss. Dann bekam ich aber Post vom Amtsgericht des Erblassers/Verstorbenen und wurde "gebeten" die Sterbeurkunde einzusenden innerhalb von 14 Tagen. Ich schrieb zurück dass mir diese nicht vorliege und beließ es dabei.
War das ein Fehler?
Danke für eine Antwort. Ich werde aktuell sehr unter Druck gesetzt und wüsste gern ob ich auf der sicheren Seite bin und alles richtig gemacht hatte. Es treibt mich ziemlich um, meine psyche ist angeschlagen und es wäre hilfreich wenn ich nicht bis Montag warten muss um im Gericht anzurufen und nachzufragen (vllt isses auch eine "doofe Frage"?!)
enthält das Schreiben eine Begründung, warum die Sterbeurkunde eingereicht werden soll? In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehst Du zum Verstobenen?
Nee wurde nicht genannt. Ich sollte noch weitere Angaben machen "zur Orientierung des Gerichts" die habe ich auch gemacht.
ok, aber schon irgendwie eigenartig
Finde es auch extrem irritierend. War ein Elternteil übrigens.
1 Antwort
Nein, die Sterbeurkunde muss nicht von Dir eingereicht werden. Es reicht, wenn Du die Erbausschlagung entsprechend eingereicht hast.
Vermutlich liegt die nicht vor und die wollten sie in ihren Akten haben. Du kannst ja zur Sicherheit mal anrufen und nachfragen.
Danke-
voll irritierend dass die dann danach fragen.... 😫