Entspricht eine ABE einem Teilegutachten?

3 Antworten

TransalpTom hat ja schon umfassend geantwortet. Ich komprimiere es ein wenig:

  • ABE: Das Teil ist bereits an mehreren Fahrzeugen geprüft worden. Diese Fahrzeuge stehen dann auch in der ABE drin und man darf das Teil an diesen Fahrzeugen montieren ohne das eine Vorführung und Abnahme (mit Eintragung) notwendig ist.
  • Teilegutachten: Das Teil für sich selbst ist geprüft worden. Jedoch ist es nicht an bestimmten Fahrzeugen überprüft worden. Das muss dann ein Prüfunternehmen (TÜV, Dekra) machen. Anschließend wird das Teil eingetragen und die Papier vom Fahrzeug müssen ergänzt werden.

Beispiele für ABE: Fußrasten, Windschilder, Stahlflexleitungen welche an Fahrzeugen geprüft wurden.

Beispiele für Teilegutachten: Lenker, Stahlflexleitungen ohne ABE.

Ich habe z.B. an meiner BMW einen verlängerten Satz Stahlflexbremsleitungen -> musste vom TÜV abgenommen und in die Papiere eingetragen werden. Ich hätte auch einen Satz mit ABE kaufen können - der wäre aber zu kurz gewesen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Nein, eine ABE ist kein Teilegutachten für ein anderes Fahrzeug.

Ebenso wie bei der ABE muß auch bei einem Teilegutachten das Fahrzeug in dessen Verwendungsbereich genannt sein.

Der Unterschied ist, bei einer ABE kann das reine Mitführen reichen, aber auch eine Änderungsabnahme erforderlich sein, wenn es eine Auflage der ABE expliziet fordert oder es sich durch die Nicheinhaltung einer Auflage ergibt.

Bei einem Teilegutachten ist grundsätzlich eine Änderungsabnahme erforderlich. Es gibt keine Teilegutachten die man nur Mitführen muss. (Grundsätzlich nicht, auch nicht, wenn einige Händler das immer gerne mal wieder behaupten.

Wenn Du kein Prüfzeugnis hast, das zu Lenker und Fahrzueg passt, musst Du eine Begutachtung zur Erteilung einer Einzebetriebserlaubnis machen lassen.

Sag ich mal, lohnt sich nicht.

Aber gib mir mal die KBA Nummer, Typ Nummer des Lenkers und die Daten des Kraftrades.

Hallo,

NEIN, die ABE für das eine Motorrad gilt überhaupt nicht für ein anderes und daher gibt es einen riesigen Unterschied.

Du darfst den Lenker nicht an deinem Motorrad verwenden !!!

Egal ob EG-BE (E-Prüfzeichen), ABE oder Teilegutachten, jedes davon muss immer für genau das Motorrad (Marke UND Modell) erstellt sein und gilt nicht für Motorräder für die das "Zubehör-Teil" nicht geprüft und nicht zugelassen ist.

Viele Grüße

Michael


Gaskutscher  01.02.2018, 11:07
Diesmal liegst du leider falsch

Teilegutachten sind nicht an das Fahrzeug gebunden. Genau darum sind sie ja von der ABE zu unterscheiden und die Änderungen müssen separat abgenommen werden.

Und auch die E-Kennzeichnung muss differenzierter betrachtet werden. Beispielsweise Blinker, Reflektoren, Scheinwerfer, Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung, Spiegel <- alles E-homologiert - aber nicht fahrzeugspezifisch.

Auspuffanlage <- E-homologiert aber fahrzeugspezifisch.

0
19Michael69  01.02.2018, 12:54
@Gaskutscher

Warum schreibst du jetzt ausgerechnet das falsch in dick und fett und als Überschrift?

Vor allem, weil meine Antwort zwar nicht vollständig und dadurch auch nicht ganz richtig sein mag, deine Aussage über das Teilegutachten aber komplett falsch ist.

Ich weiß nicht, ob es bei Lenkern der Fall ist, aber es gibt ganz sicher auch fahrzeugspezifische Teilegutachten.

Spoiler, Schweller oder Schürzen, die nur ein Teilegutachten haben und für einen Opel Astra gebaut und zugelassen sind, darf man dennoch nicht an einem VW Golf verwenden.

Und die ellenlange Erklärung für die Auspuffanlage habe ich mir einfach gespart, da es hier nicht darum ging.

Gruß Michael

0