Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Minijob?

2 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht eine Bezahlung vor so wie die Arbeitszeit gewesen wäre.

Also 3x 8h u 1x 4h lt deiner Aufzählung.

Gibt es keinen Einsatz o Schichtplan dann wird nach einem Durchschnitt der letzten Monate gerechnet.

Aber so wie Du schreibst warst du doch offensichtlich so zur Arbeit eingeteilt.

Ltd Rechnung deines AG müsstest du ja auch an den Tagen zwischendurch Geld erhalten.....

wenn in deinem Arbeitsvertrag steht das du an 5 Tagen in der Woche und somit an 20 Tagen im Monat einsetzbar bist, dann stimmt die Rechnung deines Arbeitsgebers.


Ventus21 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 18:37

Laut Arbeitsvertrag bin ich am Montag, Mittwoch und Freitag einsetzbar.

0
Schubert610  03.07.2024, 18:42
@Ventus21

wenn das so drinsteht, dann bist du an 3 Tagen einsetzbar, dann rechnet man 3 Tage die Woche x 4,35 (Wochen im Monat)= 13,05 Tage im Monat einsetzbar.
40 Stunden ; 13 Tage =3,07 Stunden pro Tag.
Somit muß dir die Firma für einen Krankheitstag 3 Stunden bezahlen.

0