Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Minijob?
Es geht um folgendes: Ich arbeite derzeit seit 4 Jahren in einem Minijob und war bis zum Juni 2024 nicht einmal Krankgeschrieben, daher hatte ich keinerlei Erfahrungen.
Das waren meine Arbeitszeiten im Juni: (xx sind die Tage, vorsichtshalber zensiert)
xx.06.: 8,5std (Krankgeschrieben)
xx.06.: 8,5std (Krankgeschrieben)
xx.06.: 8,5std (Krankgeschrieben)
xx.06.: 4,5std (Krankgeschrieben)
xx.06.: 4,5std
xx.06.: 4,0std
Wie man sieht, war ich an 4 von 6 Arbeitstagen Krankgeschrieben.
Ich habe jeden Monat eine Durchschnittliche Arbeitszeit von 40std. Mein Arbeitgeber teilte mir mit, dass sich die Entgeltfortzahlung wie folgt berechnet:
40std pro Monat / 20 Arbeitstage = 2std Entgeltfortzahlung pro Tag.
Laut dieser Berechnung erhalte ich an meinen Krankheitstagen ja nur insgesamt 8std (= 2+2+2+2, da 4 Tage Krankgeschrieben á 2std) Entgeltfortzahlung anstelle von eigentlich 30std (= 8,5+8,5+8,5+4,5, wenn ich nicht krank gewesen wäre). So komme ich natürlich nicht auf mein volles 520€ Gehalt, sondern habe nur knapp 200€ erhalten. Ist das alles so rechtens? Eine solche Berechnung ist vertraglich auch nicht Festgehalten. Wie kann es sein das bei mir mit 20 Arbeitstagen gerechnet wird obwohl man als Minijobber niemals alle 20 Tage arbeiten geht? Oder ist das einfach Gesetzlich Festgehalten, dass immer mit 20 Tagen gerechnet wird?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht eine Bezahlung vor so wie die Arbeitszeit gewesen wäre.
Also 3x 8h u 1x 4h lt deiner Aufzählung.
Gibt es keinen Einsatz o Schichtplan dann wird nach einem Durchschnitt der letzten Monate gerechnet.
Aber so wie Du schreibst warst du doch offensichtlich so zur Arbeit eingeteilt.
Ltd Rechnung deines AG müsstest du ja auch an den Tagen zwischendurch Geld erhalten.....
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wenn in deinem Arbeitsvertrag steht das du an 5 Tagen in der Woche und somit an 20 Tagen im Monat einsetzbar bist, dann stimmt die Rechnung deines Arbeitsgebers.
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wenn das so drinsteht, dann bist du an 3 Tagen einsetzbar, dann rechnet man 3 Tage die Woche x 4,35 (Wochen im Monat)= 13,05 Tage im Monat einsetzbar.
40 Stunden ; 13 Tage =3,07 Stunden pro Tag.
Somit muß dir die Firma für einen Krankheitstag 3 Stunden bezahlen.
Laut Arbeitsvertrag bin ich am Montag, Mittwoch und Freitag einsetzbar.