Enorme Probleme mit Nachbarn?

2 Antworten

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Zuerst schreibt ihr den Nachbarn einen Brief und bittet sie die Hausordnung ein zu halten.

Wenn dann immer noch nichts passiert, schaltet ihr die Genossenschaft ein.

Wenn die Genossenschaft noch immer sich nicht drum gekümmert hat das die Nachbarn im Stiegenhaus/Treppenhaus ihren Dreck weg machen und wenn sie sich nicht an die Hausordnung/Ruhezeiten halten , würde ich der Genossenschaft täglich auf die Nerven damit gehen, bis sie reagiert haben.

Einmal bitte bitte machen 🙏 reicht wohl bei der Genossenschaft nicht.

Wenn die Nachbarn immer wieder und mit voller Absicht nachts um 3 Uhr randalieren, könnt ihr natürlich auch die Polizei rufen , damit die für Ordnung sorgt und das nicht nur einmal , nein jede Nacht, in der da randaliert wird, könnt ihr die Polizei rufen.

Nicht ihr müsst euch schlecht fühlen sondern diese Nachbarn, die machen ja was sie wollen. Dann sollen sie sich ein Haus mieten auf dem Land wo sie alleine wohnen ohne direkte Nachbarn.

Ihr müsst den Behörden solange auf die Nerven gehen , bis endlich was passiert.


Der erste Ansprechpartner sollte in dem Fall der Vermieter sein.

Wenn die Nachbarn in der Nacht Lärm machen, kannst du natürlich auch die Polizei rufen.


lesterb42  30.08.2024, 08:35
der Vermieter

Und was soll der machen?

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Stellwerk  30.08.2024, 09:01
@lesterb42

Die Nachbarn auf die Einhaltung der Ruhezeiten und Hausordnung hinweisen, Abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen. Ggfalls bei der Mitgliederversammlung den Ausschluss der Störenfriede beschließen lassen.

Auch in Genossenschaften hat man keinen Freibrief auf asoziales Verhalten.

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lesterb42  30.08.2024, 16:42
@Stellwerk
Abmahnen und im Wiederholungsfall kündigen

Das ist die Rechtslage.

Hast du dich mal damit befasst, wie lange es dauern kann einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Davor kannst du dann noch ein Störprotokoll schreiben, um die Störungen gerichtsfest zu belegen.

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Stellwerk  30.08.2024, 18:05
@lesterb42

"Hast du dich mal damit befasst, wie lange es dauern kann einen Mieter aus der Wohnung zu bekommen."

Ja.

"Davor kannst du dann noch ein Störprotokoll schreiben, um die Störungen gerichtsfest zu belegen."

Genau das hab ich dem Fragesteller in meinem Hauptkommentar geraten.

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