EM Rente und zurechnungszeit nach alg 1.ist das so richtig?

3 Antworten

Du hast grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rente, da die Wartezeit nicht erfüllt ist.

Dies geht evt nur über eine Wartezeitfiktion, wenn dein Leistungsfall u Jahre nach einer Ausbildung eingetreten ist ( u.a Voraussetzungen).

Dann wird die Höhe deiner Rente aus den bisherigen Beiträgen und der Zurechnungszeit errechnet.

Da du sehr, sehr wenig und sehr niedrige Beiträge hast, wird auch deine Zurechnungszeit entspr. niedrig sein

Natürlich kann und wird die DRV das machen, da es gesetzl. Bestimmungen sind.

Es gibt auch Renten in Höhe von 50 Euro pro Mo und niedriger...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn du in den 5 Jahren vor dem Versicherungsfall keine 36 PFLICHTBEITRÄGE hast, bekommst du gar keine EM-Rente.

Und die Zurechnungszeit richtet sich ja nach deinem bisherigen Durchschnitt.

Alles in allem, bleibst du damit trotzdem unter dem Niveau des Bürgergeldes.


Inkognito-Nutzer   10.07.2024, 17:48

Doch. Nach einem Schulabschluss oder einer Ausbildung braucht man nur 1 Jahr pflichtbeiträge und das hab ich.

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