Elterngeld zurück geben?

1 Antwort

Hast du denn schon Elterngeld bekommen? Wenn ja, hast du in der Zeit, in der Elterngeld bezogen wurde, mit dem Kind in einem Haushalt gelebt?

Falls das zutrifft, musst du kein Elterngeld zurückzahlen. Du warst anspruchberechtigt.

Anders sieht es aus, wenn du noch Elterngeld bezogen hast, obwohl du schon ausgezogen warst.

Für die Monate, für die du alle Voraussetzungen erfüllt hast, bekommst du auch rückwirkend Elterngeld ausgezahlt (maximal drei Monate), selbst wenn du jetzt nicht mehr anspruchberechtigt bist.

Nur als Beispiel, damit klar wird, was gemeint ist:

  • Kind ist am 01.11.2022 geboren. Du hast am 01.01.2023 Elterngeld beantragt für die ersten zwei Lebensmonate (November und Dezember) und bist am 05.01. aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Bis dorthin habt ihr zusammengelebt und das Kind gemeinsam erzogen. Dann steht dir für die Monate November und Dezember Elterngeld zu, auch rückwirkend - für Januar aber nicht mehr.

Zurückgeben musst du nichts, denn das war ja DEIN Elterngeld.

Allerdings musst du für das Kind in Zukunft Unterhalt zahlen.