Eltergeldantrag, was bedeutet rückwirkend?
Hallo, meine Tochter wurde am 04.09.2010 geboren. Den Elterngeldantrag habe ich Ende Oktober versendet. Jetzt kam ein Brief zurück, dass noch etwas fehlt, ich habs denen dann sofort geschickt und nun heute wieder ein Brief, dass auch noch was anders fehlt... warum sie das nicht in einen Brief schreiben konnten verstehe ich nicht... jedenfalls heißt es "das Elterngeld kann 3 Monate rückwirkend gezahlt werden". Ab wann gelten denn die 3 Monate? Hab Angst dass ich das Geld nicht voll bekomme, weil ja schon November ist und nun wieder was fehlt... Liebe Grüße
6 Antworten
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rückwirkend 3 Monate = ab Antragstellung, also Eingang des Antrags bei der Behörde, wird rückwirkend 3 Monate der Anspruch berechnet. Bei dir wird das Elterngeld also logischerweise ab dem Tag der Geburt deines Kindes berechnet. Wie du weiter in einer Antwort vermutest, wirst du aber erst ab Ablauf der Mutterschutzfrist EG erhalten, denn es wird das MuschGeld der KK angerechnet (im Regelfall 13,- Euro am Tag) sowie der Arbeitgeberzuschuss. Wenn es also eine "termingerechte" GEburt war, wirst du also ab ca. Ende Oktober EG bekommen... rückwirkend also für die Zeit ab Ende Oktober.
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Das ist Beamtendeutsch und heisst nichts anderes, als das Du keine finanzielle Verluste hast, auch wenn die Antragsbewilligung sich in die Länge zieht. Massgeblich ist für Dich Datum der Antragsstellung, und da werden Dir Gelder auf 3 Monate rückwirkend bewilligt, natürlich unter der Vorraussetzung, dass der Antrag genehmigt wird.
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Hi hast du schon mal Mutterschaftsgeld beantragt? Dein Chef bezahlt nur anteilig was dazu. 6 vor und 8 wochen hinterher. Dann greift das Elterngeld.
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ab antragstellung (gelten die 3 monate), bist also im grünen bereich.
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das für die letzten drei monate das elterngeld nachgezahlt wird, ab septemder also (der monat wo das kind geboren ist)