Elterngeld Antrag Vater möchte Elternzeit hat aber anderen Wohnsitz?
Huhu ihr lieben, ich bin schwanger und Stelle mir die Frage zum Thema Elterngeld mein Partner und ich leben noch getrennt er schläft nur hin und wieder bei mir oder ich bei ihm wir wollen aber noch nicht zusammen ziehen weil ich noch ein Kind aus einer anderen Beziehung hab und wir ihn die Zeit geben auch wenn sie gut klar kommen auch er hat noch ein eigenes Kind aus der vorherigen beziehung und beide sollen bis zur Grundschule in ihren Kitas bleiben und dann eben später zusammen ziehen und sie in die selbe Grundschule melden so das sie nicht einen unnötigen Wechsel durch machen
Naja zurück zur Frage ich arbeite von Zuhause aus und benötige wie beim ersten Kind keine Elternzeit mein Partner wiederum würde stattdessen gern Elternzeit anmelden um öfter her kommen zu können mich unterstützen zu können etc
Meine Frage ist ist das möglich? Kann er Elternzeit nehmen trotz anderen Wohnsitz? Er wohnt 20 min von mir also alles In DE und beides nrw
Vill hat jemand ähnliches durch ?
4 Antworten
Hi, das ist problemlos möglich (wird auch spezifisch so im Elterngeldantrag abgefragt). Wichtig zu wissen ist hier, dass er lediglich 12 Monate Basiselterngeld beziehen kann (du musst 2 Monate Elternzeit beziehen wegen dem Mutterschutz im Nachgang )
Nein, das ist nicht korrekt.
Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.
Das ist völlig unproblematisch und war hervorragend googelbar.
Keine Ahnung also die Mehrheit sagt geht problemlos 😅
Die Nachfrage ging an LeckermaulVK (oder gerne auch an jemand anderen der Mehrheit…).
Ja, genau.
Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.
Nein, das ist nicht korrekt.
Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.
Kann er Elternzeit nehmen trotz anderen Wohnsitz?
Jein.
Auch getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, ABER nur dann, wenn sie das Kind zu mindestens 30% der Zeit im eigenen Haushalt betreuen.
Dass dein Partner dich ab und zu besucht, reicht somit nicht aus und dann gibt es weder Anspruch auf Elterngeld noch auf Elternzeit.
Dass hier die meisten anderen anderer Meinung waren, liegt vermutlich daran, dass keiner der anderen einen Blick in die entsprechenden Gesetze, konkret das BEEG, geworfen hat.
Klar kann er das. Ist ja trotzdem sein Kind. Ist halt ne finanzielle Frage.
Nein, das ist nicht korrekt.
Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.
In der Frage steht aber, er würde "öfter herkommen", um zu unterstützen.
Dann hat er keinen Anspruch, denn es geht um Betreuung im EIGENEN Haushalt.
Ich bin aufgrund des anderen Kindes davon ausgegangen, daß er viel Zeit bei sich verbringen wird.
Wie auch immer, wo kein Kläger da kein Richter
Inwiefern finanzielle? Weil er dann weniger als sein aktuelles Gehalt bekommt oder wieso ?🙈
Elterngeld und Elternzeit ist ja nicjt das selbe. Du sprichst ja nur von Elternzeit.
Elternzeit stehen jeden Elternteil 3 Jahre zu.
Elterngeld muss ja bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Das sind dann bei einem Jahr 66% vom durchschnittlichen Einkommen. Er kann theoretisch 10 Monate nehmen. Die ersten 2 werden auf dich laufen müssen weil das mit dem Mutterschaftsgeld im Mutterschutz verrechnet wird.
Danke für die Info haben leider beide nie Erfahrung mit elterngeld gemacht daher beide ehr wenig Ahnung davon vielen Dank
Das ist richtig ja aber wie oben beschrieben musste ich nie in Elternzeit gehen da ich selbständig bin und von Zuhause aus arbeite bzw bequem von überall aus und um jede Zeit arbeiten kann. Daher konnte ich mein Beruf der Kinderbetreuung meines Kindes perfekt anpassen und hatte nie Elternzeit nötig
Ist es nicht so, dass man als Voraussetzung für Elternzeit mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben muss?