Elterngeld Antrag Vater möchte Elternzeit hat aber anderen Wohnsitz?

4 Antworten

Hi, das ist problemlos möglich (wird auch spezifisch so im Elterngeldantrag abgefragt). Wichtig zu wissen ist hier, dass er lediglich 12 Monate Basiselterngeld beziehen kann (du musst 2 Monate Elternzeit beziehen wegen dem Mutterschutz im Nachgang )


Elli113  14.08.2024, 23:25

Nein, das ist nicht korrekt.

Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.

Das ist völlig unproblematisch und war hervorragend googelbar.


isebise50  13.08.2024, 22:09

Ist es nicht so, dass man als Voraussetzung für Elternzeit mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben muss?

Lisa1504442 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 23:59
@isebise50

Keine Ahnung also die Mehrheit sagt geht problemlos 😅

isebise50  14.08.2024, 07:33
@Lisa1504442

Die Nachfrage ging an LeckermaulVK (oder gerne auch an jemand anderen der Mehrheit…).

Elli113  14.08.2024, 23:31
@isebise50

Ja, genau.

Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.

Elli113  14.08.2024, 23:25

Nein, das ist nicht korrekt.

Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.

 Kann er Elternzeit nehmen trotz anderen Wohnsitz? 

Jein.

Auch getrennt lebende Eltern haben Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, ABER nur dann, wenn sie das Kind zu mindestens 30% der Zeit im eigenen Haushalt betreuen.

Dass dein Partner dich ab und zu besucht, reicht somit nicht aus und dann gibt es weder Anspruch auf Elterngeld noch auf Elternzeit.

Dass hier die meisten anderen anderer Meinung waren, liegt vermutlich daran, dass keiner der anderen einen Blick in die entsprechenden Gesetze, konkret das BEEG, geworfen hat.

Klar kann er das. Ist ja trotzdem sein Kind. Ist halt ne finanzielle Frage.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 3 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Elli113  14.08.2024, 23:25

Nein, das ist nicht korrekt.

Der Kindsvater hat keinen Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit, wenn er das Kind nicht zu mindestens 30% im eigenen Haushalt betreut.

Elli113  15.08.2024, 00:28
@Jana174923

In der Frage steht aber, er würde "öfter herkommen", um zu unterstützen.

Dann hat er keinen Anspruch, denn es geht um Betreuung im EIGENEN Haushalt.

Jana174923  15.08.2024, 01:19
@Elli113

Ich bin aufgrund des anderen Kindes davon ausgegangen, daß er viel Zeit bei sich verbringen wird.

Wie auch immer, wo kein Kläger da kein Richter

Lisa1504442 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 21:44

Inwiefern finanzielle? Weil er dann weniger als sein aktuelles Gehalt bekommt oder wieso ?🙈

Jana174923  13.08.2024, 21:46
@Lisa1504442

Elterngeld und Elternzeit ist ja nicjt das selbe. Du sprichst ja nur von Elternzeit.

Elternzeit stehen jeden Elternteil 3 Jahre zu.

Elterngeld muss ja bei der Elterngeldstelle beantragt werden. Das sind dann bei einem Jahr 66% vom durchschnittlichen Einkommen. Er kann theoretisch 10 Monate nehmen. Die ersten 2 werden auf dich laufen müssen weil das mit dem Mutterschaftsgeld im Mutterschutz verrechnet wird.

Lisa1504442 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 21:48
@Jana174923

Danke für die Info haben leider beide nie Erfahrung mit elterngeld gemacht daher beide ehr wenig Ahnung davon vielen Dank

Lisa1504442 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 23:58
@Jana174923

Das ist richtig ja aber wie oben beschrieben musste ich nie in Elternzeit gehen da ich selbständig bin und von Zuhause aus arbeite bzw bequem von überall aus und um jede Zeit arbeiten kann. Daher konnte ich mein Beruf der Kinderbetreuung meines Kindes perfekt anpassen und hatte nie Elternzeit nötig