Eltern wollen Führerscheingeld einklagen?

4 Antworten

Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen und zu bedenken, dass es kein "Weltrecht" gibt und gleich in der Fragestellung zu erwähnen, um welches Land es geht ... ich gehe in folgendem von Deutschland aus ...

Es ist prinzipiell möglich, ein Geschenk rückgangig zu machen, aber nur wenn der Beschenkte extremen Undank zeigt. Ein IMHO einleuchtendes extremes Beispiel wäre z. B. wenn der Beschenkte einen Mordanschlag auf den Schenkenden begeht.

Ob dein Fall schon rechtlich als Undank gewertet werden kann, lässt sich ohne Detailkenntnisse nicht sagen. Aber die Hürde ist sehr hoch.

Ist das Rechtens und überhaupt möglich?
  • Nö, weil Schenkung § 530 BGB
  • Verjährung 3 Jahre - § 195 BGB

Wenn es allgemein keine Dokumente gibt ( wo du unterschrieben hast) die sagen '' Du musst das Geld zurückzahlen'' passiert da eh nichts. Wie bei z.B. einem Darlehen Vertrag.


grandy52  24.08.2024, 21:59
Nö, weil Schenkung § 530 BGB

Der genannte Paragraph widerspricht doch deinem "Nö".

Verjährung 3 Jahre - § 195 BGB

Wenn wir davon ausgehen, dass "vor drei Jahren" irgendwann im Jahr 2021 bedeutet, dann ist die Verjährung noch nicht eingetreten.

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HuiPeng  24.08.2024, 22:04
@grandy52

Da hab ich mich um den Paragraphen vertan, hab viele im Kopf. Aber da lag ich wohl falsch . Ist dennoch rechtskräftig. Und auch nicht anfechtbar.

Zum anderen habe ich geschrieben : Verjährung 3 Jahre. Nicht mehr und nicht weniger. Und auch selbsterklärend.

Aber da das erste wahrscheinlich nicht zutrifft, ist die Verjährung sowieso überflüssig.

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Ich denke das ist nicht Rechtens. Sie hat es dir ja freiwillig gegeben.

Je nach den genauen Umständen kann das möglich sein. Aber wir wissen ja wie das ist mit den Hunden die Bellen.