Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag?

2 Antworten

Die Daten liegen dem Finanzamt schon vor. Du kannst einen sogenannten Belegabruf beantragen. Dann werden die vorhandenen Daten automatisch in die Steuererklärung eingetragen und Du brauchst da gar nichts mehr machen.

https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/belegabruf_%28privatpersonen%29


Gerdi2809 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 23:15

Hab ich gemacht aber dieser Beleg müsste ich selbst einfügen stand da. War auch nichts drin.

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Anlage KAP und sicher hat das nicht das Finanzamt sondern du bekommen!

Es ist ZUR VORLAGE beim Finanzamt!


Gerdi2809 
Beitragsersteller
 30.05.2022, 23:13

Nein das ist es ja eben .Ich habe das nicht bekommen. Ich mache doch immer eine vorausgefüllte Steuererklärung in mein Elster und da lade ich die Unterlagen runter die ans Finanzamt gemeldet wurden und füge die ein. Aber diese Bescheinigung stand in mein Elster müsste ich selbst einfügen. Ich weis aber nicht in welche Rubrik. Ich danke Dir für deine Antwort.

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Leestiger  30.05.2022, 23:26
@Gerdi2809

Etwas komisch, denn normalerweise schicken mir meine Banken immer die Bescheinigungen bez. erteilter Freibeträge und angefallener Zinsen.

Liest sich eher so als ob das FA bei der Bank nachgefragt hat..

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Gerdi2809 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 07:21
@Leestiger

Keine Ahnung , deswegen in den vorherigen Jahren war das nicht. Ich selbst habe auch keine Bescheinigung bekommen. Vielen Dank für Deine Antwort. Ich kann jetzt auch nicht zu meiner Bank gehen und das abklären, bin vor ein paar Jahren umgezogen und die Bank ist 700n km weit weg. Höchstens telefonisch. Hab die Bank noch nicht gewechselt. LG

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Gerdi2809 
Beitragsersteller
 31.05.2022, 07:46
@Gerdi2809

Was ich eigentlich nur wissen möchte, in welche Zeile, auf der Anlage KAP, ich diese Zinsen eintragen muss. Vielen Dank

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Leestiger  31.05.2022, 08:45
@Gerdi2809

Puh - ich mach das immer mit Wiso Software, den Ausdruck schaue ich mir gar nicht groß an..

Würde es in Zeile 7 eintragen, notfalls mit Hinweis auf Extrablatt, falls Mehrere.

Ich rufe bei sowas in meinem zuständigen Finanzamt an und der zuständige Sachbearbeiter gibt mir dann die korrekte Auskunft.

Dann ist es 100% richtig.

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