Elster als Kleinunternehmer?

2 Antworten

Wenn die Differenzbesteuerung gilt, werde ich als Kleinunternehmer eingestuft

Nein.

Zunächst hat der erste Teil der Frage damit gar nichts zu tun. Einnahmen/Ausgaben/Gewinn sind Begriffe des Ertragsteuerrechts. Differenzbesteuerung und Kleinunternehmer sind Begriffe des Umsatzsteuerrrechts.

Wie das mit dem Gewinn in der Einkommensteuererklärung funktioniert, hat FordPrefect erklärt.

Bei der Umsatzsteuer kannst Du die Differenzbesteuerung anwenden, wenn Du ein Wiederverkäufer bist und für die Ankäufe USt nicht geschuldet wurde, Du also von Privatpersonen oder anderen differenzbesteuernden Verkäufern oder Kleinunternehmern ankaufst. Hierbei wird die USt nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis berechnet, § 25a UStG.

Der Kleinunternehmer bestimmt sich nun wiederum nach § 19 UStG. Hier bist Du seit dem 01.01.25 von der USt befreit, wenn der Gesamtumsatz 25.000 im Vorjahr und 100.000 im lfd. Jahr nicht übersteigt. Umsatz ist hierbei das Nettoentgelt - also die Netto-Einnahmen grob gesagt. Ausgaben werden hier nicht abgezogen.

Im Falle der möglichen Anwendung von § 25a UStG ist für den Gesamtumsatz nicht die Marge, sondern das vereinnahmte Entgelt entscheidend. Aber ich vermute, dass Du die Differenzbesteuerung gar nicht anwenden kannst, weil Du von Regelbesteuerern ankaufst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Differenz vom Kauf zum Verkauf ist nicht der Gewinn.

Du hast ja auch Ausgaben.

Erst, wenn du von deinen Einnahmen deine Ausgaben abziehst, weißt du, ob du überhaupt einen Gewinn hattest oder vielleicht sogar einen Verlust.

Differenzbesteuerung ist etwas komplett anderes. Das trifft bei dir nicht zu.