Einzelunternehmen mit 14?
Hallo, ich bin 14 und möchte einen eigenen online Shop aufmachen via. Shopify. Ich habe mich in letzter Zeit mit den rechtlichen Dingen beschäftigt und herausgefunden das ich eine Gewerbe gründen muss. Inwiefern geht das mit 14?
7 Antworten
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits wird da selbstverständlich vorausgesetzt.
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Und sorry, aber als 14-Jähriger ist es so gut wie ausgeschlossen, dass das Familiengericht Dir diese Erlaubnis erteilt.
Für die Nutzung von Shopify musst du mindestens 18 Jahre alt sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungenhttps://www.shopify.de/legal/agb
Gewerbeanmeldung: Das sollten Sie wissenGrundsätzlich beträgt das Mindestalter für eine Gewerbeanmeldung 18 Jahre.
Minderjährige Jugendliche dürfen allerdings ein Gewerbe betreiben, wenn eine entsprechende Erlaubnis der Erziehungsberechtigten und des Vormundschaftsgerichts vorliegt.
Als minderjährige Jugendliche gelten in Deutschland Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
De facto ist demnach eine Gewerbeanmeldung ab 14 Jahren möglich.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Gewerbeausübung durch MinderjährigeZusätzlich bedarf es der Genehmigung des Familiengericht, durch welche die oben genannte Ermächtigung erst wirksam wird.
Diese Genehmigung erteilt das Familiengericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Erteilung der Genehmigung setzt im wesentlichem voraus, dass der Jugendliche die für den Betrieb eines Unternehmens erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Hintergrund ist unter anderem, dass der Minderjährige davor geschützt werden soll, unbedarft Verpflichtungen einzugehen, die ihm erheblichen finanziellen Schaden bereiten können.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt der Rechtspfleger des zuständigen Familiengerichts.
Anders als beim Eintritt des Minderjährigen in ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis (§ 113 BGB), kann das Familiengerichts die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters nicht ersetzen, beide müssen kumulativ vorliegen.
Ausführliche Informationen findest du hier:
Dein Vorhaben ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht einfach umzusetzen.
Soweit die allgemeinen Informationen zum Thema.
Ob und welche Möglichkeiten du tatsächlich hast, müsste individuell bewertet. Das ist leider anhand deiner kurzen Beschreibung leider nicht möglich.
Noch Fragen? - Einfach fragen!Hättest du dich wirklich damit beschäftigt, wäre dir eventuell § 112 BGB aufgefallen. Minderjährige können ein Gewerbe nur mit Zustimmung durch die Erziehungsberechtigten und Genehmigung durch das Familiengericht anmelden.
Hab ich eigentlich gewusst, mich interessieren aber vor allem auch die eigenen Erfahrungen von anderen Leuten.
Eigentlich nicht.
Das fängt schon mit der Bank und dem Konto an, und führt über die Erlaubnis/Verantwortlichkeit der Eltern zum größten Hindernis einer Zustimmung des zuständigen Familiengerichts (mit 14 m.E. nicht drin)
Schau mal hier rein:
Gar nicht. Bis du das vom Familiengericht genehmigt bekommst, bist du 18