Zeitarbeit Zuschläge Regelung?

1 Antwort

Soweit ich weiß sind Zuschläge für Nacht/Wochenend Arbeit etc. Gesetzlich festgelegt. Heisst du solltest die selben Zuschläge kriegen wie die Fest Angestellten, die Prozente natürlich, nicht das Geld.

Die Leihfirma darf diese selbstverständlich nicht behalten, nicht mal anteilig.

Und ja, die Firma bei der du als Leiharbeiter arbeitest muss diese ebenfalls bezahlen.