Zeitarbeit Zuschläge Regelung?
Hallo,
wie sind die Zuschläge in der Zeitarbeit geregelt?
- Muss die Firma die Leiharbeiter einstellt die Zuschläge zahlen?
- oder nur die Verleihfirma als Arbeitgeber?
Kann die Leihfirma die Zuschläge einfach für sich behalten?
Bekommen die Leiharbeiter die gleichen Zuschläge für Nachtschicht, Überstunden was im Tarifvertrag der Firma die Stammbelegschaft bekommen?
1 Antwort
Soweit ich weiß sind Zuschläge für Nacht/Wochenend Arbeit etc. Gesetzlich festgelegt. Heisst du solltest die selben Zuschläge kriegen wie die Fest Angestellten, die Prozente natürlich, nicht das Geld.
Die Leihfirma darf diese selbstverständlich nicht behalten, nicht mal anteilig.
Und ja, die Firma bei der du als Leiharbeiter arbeitest muss diese ebenfalls bezahlen.