Eintrag in Polizeiakte löschen lassen, wenn man in eine Straftat verwickelt aber unschuldig war?
Vorweg: Es handelt sich um keinen realen Fall 😉 Ich bin Hobby-Autorin und tüftle gerade an einem neuen Krimi. Hierbei habe ich folgende Frage:
Eine Frau hatte ein Baby, welches entführt wurde. Was aus dem Baby geworden ist, kam nie heraus, doch die Mutter war auch nie wirklich tatverdächtig. Zwanzig Jahre später wird diese Mutter tot aufgefunden.
Ich vermute mal, die Ermittler würden normalerweise sofort von der Entführung des Kindes erfahren, sobald sie die Akte der Mutter aufrufen. Ich hätte aber gerne, dass sie es ein wenig später erfahren. Ich habe gelesen, dass man Einträge in seiner Akte nach 10 Jahren löschen lassen kann - entweder das geht automatisch, oder es muss halt beantragt werden.
Könnte die Mutter Erfolg mit einem solchen Antrag haben? Ihr Name würde natürlich noch in der Akte zum Fall auftauchen aber wenn der Hinweis mit der Entführung aus ihrer eigenen Akte entfernt werden könnte ... Aber geht das? Ist ja nicht nur eine kleine Straftat, sondern da ist etwas Schlimmes passiert, was bis heute ungelöst ist ...
Oder würde ohnehin sofort ein "Link" zu der Fallakte erscheinen, wenn die Ermittler ihren Namen eingeben? Könnte es erschwerend sein, wenn sie zwischendurch den Nachnamen gewechselt hat?
Ich muss gestehen, dass ich mich leider wenig mit den Polizeidatenbanken auskenne und dass es auch recht schwer ist, an mehr als nur oberflächliche Erklärungen ranzukommen - daher stochere ich jetzt gerade ein wenig herum und hoffe, dass meine Fragen nicht allzu dumm klingen. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen 😊
2 Antworten
Ich kenne diese Datenbanken, weil ich zur Polizei will und auch schon die Zusage habe. Die prüfen das gerade. In diesen bleibt innerhalb der Löschfrist alles gespeichert, egal welches Ergebnis, auch alles, was aus welchen Gründen auch immer fallen gelassen wurde.
Es ist da anders als beim Führungszeugnis/erweiterten Führungszeugnis, das geht wesentlich tiefer.
Vielen Dank für deine Antwort!
Könntest du abschätzen, wie es in meinem fiktiven Fall aussehen würde? Würde so etwas tatsächlich gelöscht werden? Das ist ja kein Ladendiebstal oder dergleichen, sondern eine ziemlich heftige Sache. Hätte ein solcher Vorfall vielleicht eine extrem lange Löschfrist? Keine zehn Jahre, sondern vielleicht 20 oder 30?
Du kannst Auskünfte verlangen, sind sogar kostenlos.
Wegen den Löschfristen schau selbst.