Einseitig-Taub zur Polizei

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Das kannst du total vergessen! Wenn du bei der Vorstellung schlecht bist im Sport, übergewichtig bist, werden die dich ablehnen. Bedenke, du must u. U. für ca. 40 Jahre Einsätze wahrnehmen. MfG

Hallo,

nein, der Polizeidienst stellt ganz hohe Ansprüche an die gesundheitliche Situation! Alternativ würde sich eine Ausbildung beim privaten Sicherheitsdienst anbieten!

LG Shoshin

Also glaub das geht leider nicht. Musst 100% gesund sein...

Nein, wenn Du auf einem Ohr taub wirst, ist es ein Ausschlussgrund nach PDV 300


Blacklight030  10.05.2015, 18:42

Da Du immer wieder falsche Angaben bekommst, hier die Ausschlussgründe:

Ausschlussgründe insbesondere:

Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken in den letzten 12 – 24 MonatenZustand nach Bandscheibenoperationen · WirbelgleitenAugenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen · Allergien mit erforderlicher Dauermedikationchronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitischronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystemchronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohnchronische Infektionen z.B. Hepatitis B und CBlutgerinnungsstörungenchronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. hirnorganische Anfälle, MigräneStörungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder GeruchssinnesStoffwechselkrankheiten (z.B. Schilddrüsenfunktionsstörungen, Zuckererkrankung)Autoimmunerkrankungen z.B. RheumaSprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigenSelbsttötungsversuchezur Zeit laufende psychotherapeutische Behandlungen (bei bereits abgeschlossenen Therapiemaßnahmen sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen)

Ich denke schon, dass auch Du es als Störung des Gehörsinnes bezeichnen würdest, wenn Du auf einem Ohr taub bist


Jekater 
Beitragsersteller
 10.05.2015, 18:52
@Blacklight030

Danke dir,hast bei meiner Berufswahl sehr geholfen.

Blacklight030  10.05.2015, 18:55
@Jekater

Wohl nur hingehend dazu, was Du nicht werden kannst, beinhaltet übrigens auch die anderen Anstellungen in der Beamtenlaufbahn...tut mir leid

Sirius66  11.05.2015, 14:57
@Blacklight030

Nein, DAS stimmt jetzt nicht. Vollzug sicher nicht, Verwaltung geht aber. Die Beamtenlaufbahn per se ist nicht unmöglich. Wenn es als Behinderung gilt, kann es sogar von Vorteil sein.

Gruß S.

Wo soll da das Problem sein. Du hörst ja immerhin noch mit einem Ohr. Klar wenn du vollkommen taub bist und du als Zeuge behaupten willst, dass diese Person dies und das gesagt hat... dann wirst du wie ein Vollidiot dastehen. Aber so... ne geh einfach zur Polizei, wegen was auch immer.