Einseitig-Taub zur Polizei
Kann ich trotz meiner Behinderung zur Polizei?Mit dem rechten Ohr höre ich gut,mit der linken bin ich taub.
8 Antworten
Das kannst du total vergessen! Wenn du bei der Vorstellung schlecht bist im Sport, übergewichtig bist, werden die dich ablehnen. Bedenke, du must u. U. für ca. 40 Jahre Einsätze wahrnehmen. MfG
Hallo,
nein, der Polizeidienst stellt ganz hohe Ansprüche an die gesundheitliche Situation! Alternativ würde sich eine Ausbildung beim privaten Sicherheitsdienst anbieten!
LG Shoshin
Also glaub das geht leider nicht. Musst 100% gesund sein...
Nein, wenn Du auf einem Ohr taub wirst, ist es ein Ausschlussgrund nach PDV 300
Danke dir,hast bei meiner Berufswahl sehr geholfen.
Wohl nur hingehend dazu, was Du nicht werden kannst, beinhaltet übrigens auch die anderen Anstellungen in der Beamtenlaufbahn...tut mir leid
Nein, DAS stimmt jetzt nicht. Vollzug sicher nicht, Verwaltung geht aber. Die Beamtenlaufbahn per se ist nicht unmöglich. Wenn es als Behinderung gilt, kann es sogar von Vorteil sein.
Gruß S.
Wo soll da das Problem sein. Du hörst ja immerhin noch mit einem Ohr. Klar wenn du vollkommen taub bist und du als Zeuge behaupten willst, dass diese Person dies und das gesagt hat... dann wirst du wie ein Vollidiot dastehen. Aber so... ne geh einfach zur Polizei, wegen was auch immer.
Da Du immer wieder falsche Angaben bekommst, hier die Ausschlussgründe:
Ausschlussgründe insbesondere:Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken in den letzten 12 – 24 MonatenZustand nach Bandscheibenoperationen · WirbelgleitenAugenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen · Allergien mit erforderlicher Dauermedikationchronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitischronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystemchronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohnchronische Infektionen z.B. Hepatitis B und CBlutgerinnungsstörungenchronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. hirnorganische Anfälle, MigräneStörungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder GeruchssinnesStoffwechselkrankheiten (z.B. Schilddrüsenfunktionsstörungen, Zuckererkrankung)Autoimmunerkrankungen z.B. RheumaSprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigenSelbsttötungsversuchezur Zeit laufende psychotherapeutische Behandlungen (bei bereits abgeschlossenen Therapiemaßnahmen sind entsprechende fachärztliche Befundberichte vorzulegen)
Ich denke schon, dass auch Du es als Störung des Gehörsinnes bezeichnen würdest, wenn Du auf einem Ohr taub bist